Guten Abend,
ich habe einmal eine Frage, welche mir seit einigen Tagen Bauchschmerzen bereitet:
Meine Schwiegereltern haben im 07/2015 eine Eigentumswohnung gekauft und selbst darin gewohnt. 2019 ist meine Schwiegermutter verstorben und 09/2020 mein Schwiegervater und somit hat meine Frau die Wohnung geerbt.
Da wir sehr unsicher waren was wir mit der Wohnung machen sollten, haben wir uns spontan Mitte Januar 2021 für eine kurzfristige Vermietung entschieden, um die Kosten bis abschließenden Entschluss über die Wohnung decken zu können. Da Mietverhältnis endet im Juli 2021 und wir wollen die Wohnung nun gern verkaufen.
Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob wir auf den Veräußerungsgewinn Spekulationssteuern zahlen müssen. Nach meiner Interpretation wurde die Wohnung von 07/2015 bis 01/2021 selbst genutzt. Der Verkauf soll noch in 2021 über die Bühne gehen.
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Vielen Dank
CJ
Spekulationssteuer nach kurzfristiger Vermietung
Re: Spekulationssteuer nach kurzfristiger Vermietung
Würde mir auch so gehen!TheR0ck8 hat geschrieben:welche mir seit einigen Tagen Bauchschmerzen bereitet
Das halte ich für eine sehr ausgedehnte Interpretation des BFH-Urteils vom 03.09.2019, AZ.: IX R 10/19!TheR0ck8 hat geschrieben: Nach meiner Interpretation wurde die Wohnung von 07/2015 bis 01/2021 selbst genutzt. Der Verkauf soll noch in 2021 über die Bühne gehen.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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