Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu einem fiktiven Beispiel:
Nehmen wir an Person A hat durch einen Rechtsstreit mit Firma X eine Abfindung in Höhe von 16 000€ Brutto erhalten.
Zusätzlich erhält Person A ein Jahresgehalt von 45 000€ Brutto.
Person A hat in einem Abfindungsrechner bei Eingabe der beiden Daten eine Abfindung von ca. 10100€ errechnet. Die Firma X hat Ihr jedoch 12 100€ als Abfindung überwiesen.
Muss Person A nun mit einer Nachzahlung bei der nächsten Einkommensteuererklärung rechnen oder nicht?
Einkommenssteuer | Abfindung
Re: Einkommenssteuer | Abfindung
Keine Ahnung - wir wissen weder, um welches Jahr es geht, noch, ob A verheiratet und ob er/sie Kirchensteuer zahlt.
Re: Einkommenssteuer | Abfindung
Person A ist ledig und zahlt keine Kirchensteuer. Es geht um das 2021.
Re: Einkommenssteuer | Abfindung
Ja, da ist mit einer erheblichen Nachzahlung zu rechnen.