ich schürfe gelegentlich Coins über die CPU meines PCs. Die 256€ im Jahr übersteige ich damit aber bei weitem nicht. Als kleine, gelegentlich schürfende Privatperson gebe ich diese dann nach §22 Nr.3 EStG als "sonstige Einkünfte" an.
Laut heise* ist der spätere Verkauf solcher Cryptos nicht steuerpflichtig:
ein Blogpost eines anderen Steuerberaters kommt zum gleichen Ergebnis:Die im Juni von der Bundesregierung gegebene Einschätzung, dass Kursgewinne aus dem Handel mit Bitcoins für Privatleute nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind, greift bei geschürften Coins nicht. Um als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu gelten, müsste laut Ministerium zunächst die Anschaffung des später veräußerten Wirtschaftsgutes erfolgen. Beim Mining findet keine solche Anschaffung statt.
Heißt das nun, egal wie hoch der später erzielte Gewinn ist, er nicht in der Steuererklärung auftauchen muss?Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf eines privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Damit ergäbe sich folgendes Szenario: Jemand schürft prviat 24 Bitcoin im Jahr 2009, gibt diese in seiner Steuererklärung wie oben genannt an.
Dann verkauft er sie zum derzeitigen Kurs für insgesamt ~1 Mio. €. Hier fallen dann keine Steuern an und die Million kommt unversteuert auf dem Bankkonto an? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen
*https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.html