Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Alexa
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Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin derzeit Studentin und Arbeitnehmerin, habe also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis hierhin ist alles ganz unkompliziert.
Aufgrund dieser Ausgangssituation bin ich auch davon ausgegangen, dass ich ganz normal 4 Jahre für die Abgabe der Steuererklärung Zeit habe. Leider sieht das Finanzamt dies seit dem Jahr 2017 anscheinend anders und hier muss ich ein bisschen erklären.

Ich habe in den Jahren 2016-2018 in unregelmäßigen Abständen an Umfragen für Marktforschungsstudien teilgenommen, bei denen ich ein Honorar erhalten habe. Hierbei wurde im Jahr 2017 einmalig die Freigrenze von 410€ um ein paar zusätzliche Euro überschritten. Damit war ich wohl zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, was mir dummerweise erst im Nachhinein klar geworden ist. Das zuständige Finanzamt hat daraufhin eine Einnahmenüberschussrechnung gefordert, mich in die Gruppe der Gewerbetreibenden (ich hab und hatte nie ein Gewerbe) eingeordnet und damit wohl auch zur weiteren Abgabe verpflichtet. Ich bekam für die Jahre 2018 und 2019 jeweils einen Einkommenssteuerbescheid auf Grundlage von Schätzungen und sollte einen ordentlichen Betrag ans Finanzamt zahlen. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und umgehend meine Einkommenssteuererklärungen für diese Jahre gemacht, was das Problem auch teilweise gelöst hat. Nun habe ich die Bescheide bekommen und von meiner Rückzahlung, die ich vom Finanzamt bekomme, wird ein Verspätungszuschlag von insgesamt 600€ für beide Jahre abgezogen. Im Jahr 2018 lag ich weit unter den 410€ der Freigrenze von Nebeneinkünften und war daher meines Ermessens nach nicht zur Abgabe verpflichtet. Im Jahr 2019 war ich wohl wieder verpflichtet, da ich meinen Arbeitgeber gewechselt und somit einen neuen Arbeitsvertrag bekommen habe.

Nun meine Fragen: Ist dieser Verspätungszuschlag für beide Jahre gerechtfertigt? Bin ich aufgrund der einmaligen Überschreitung der Freigrenze weiterhin zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (gewesen)?

Ich habe schon viel Zeit mit googeln verbracht und leider keine Antworten auf meine Fragen erhalten. Ich hoffe, dass mit hier jemand helfen kann.
Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße :)
muemmel
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von muemmel »

Nun habe ich die Bescheide bekommen und von meiner Rückzahlung, die ich vom Finanzamt bekomme, wird ein Verspätungszuschlag von insgesamt 600€ für beide Jahre abgezogen. Da, bei der Rückzahlung, sollten Sie ansetzen - ein Verspätungszuschlag ist gemäß § 152(3) Nr. 3 AO nicht zulässig, "wenn die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt". Und das war ja dann wohl tatsächlich nicht der Fall, wenn Sie eine Erstattung bekommen haben. Oder lag die Rückzahlung nur an der Steuerschätzung und den daraufhin gezahlten Steuern?
Alexa
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Vielen Dank schon mal für die sehr hilfreiche Antwort :)

Nach der Schätzung habe ich die geforderte Summe nicht gezahlt, sondern Antrag auf Aussetzung gestellt und habe daher nur die reguläre Erstattung erhalten.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von muemmel »

Das heißt, Sie haben tatsächlich 18/19 zuviel Lohnsteuer gezahlt? Das wundert mich zwar, denn hätten Sie schon aus Eigeninteresse zeitnah Erklärungen einreichen sollen, aber wenn das halt so war, dann legen Sie Einspruch ein und begründen den mit dem § der Abgabenordnung, den ich zitiert habe.
Alexa
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Genau, ich habe zuviel gezahlt. Ich hänge mit der Steuer soweit hinterher, weil ich zuerst nicht wusste, ob und wenn ja, wie ich die Kosten für die Uni absetzen kann (zweiter Bildungsweg). Meine Steuererklärungen hab ich dann mit einer App gemacht, die für absolute Steuerlaien wie mich ein großer Segen ist.

Jetzt hab ich aber noch eine Frage. In §152 AO (1) steht "Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. [...]"
Der von Ihnen zitierte Teil von (3) bezieht sich dagegen ja nur auf (2). Reicht es trotzdem nur mit den von Ihnen zitierten Absatz zu argumentieren? Ist man nach einmaliger Verpflichtung einer Abgabe (wie in 2017 wegen dem Honorar über Freigrenze) danach automatisch auch verpflichtet?

Vielen Dank nochmal!
reckoner
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ist man nach einmaliger Verpflichtung einer Abgabe (wie in 2017 wegen dem Honorar über Freigrenze) danach automatisch auch verpflichtet?
Nein.
Im Jahr 2018 lag ich weit unter den 410€ der Freigrenze von Nebeneinkünften und war daher meines Ermessens nach nicht zur Abgabe verpflichtet.
Sehe ich mitunter nicht so. Und zwar, weil du meiner Meinung nach keine gewerblichen Einkünfte hattest, sondern Sonstige Einkünfte. Und da liegt die Grenze bei 256 Euro. Lagst du auch drunter?

Gewerbe scheitert nämlich schon am "selbstständigen Handeln", denn zu Meinungsumfragen wird man ja aufgefordert. Außerdem ist die Tätigkeit nicht nach außen gerichtet.
Wenn dann wäre es sogar eher eine Scheinselbstständigkeit.

Stefan
Alexa
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Registriert: 7. Feb 2021, 23:08

Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Hallo,

auch dir vielen Dank für die Antwort!
reckoner hat geschrieben: Sehe ich mitunter nicht so. Und zwar, weil du meiner Meinung nach keine gewerblichen Einkünfte hattest, sondern Sonstige Einkünfte. Und da liegt die Grenze bei 256 Euro. Lagst du auch drunter?
Das Honorar lag unter dieser Grenze.
In 2016 hatte ich ja erstmalig eine Einnahme durch die Marktforschung und habe diese auch unter "sonstige Einkünfte" aufgeführt, was auch kein Problem war (Betrag lag bei knapp über 100€). Nachdem ich in 2017 einmalig knapp 500€ Honorar erhalten habe, kam dann das Finanzamt auf die Idee, ich müsse diese Einkünfte in Zukunft als Gewerbebetrieb angegeben werden. In 2018 lag das Honorar unter 200€, weshalb ich dann die Erklärung ohne Einkunft aus Gewerbebetrieb eingereicht und dies mit §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG begründet, was auch so akzeptiert wurde.
muemmel
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von muemmel »

Sie können in einem Einspruch ja beides anführen - erst die Argumentation, warum Sie nicht erklärungspflichtig sind, und dann "Selbst wenn man von einer Erklärungspflicht für 2018 und 2019 ausgeht, wäre die Festsetzung eines Verspätungszuschlages unzulässig, weil" und so weiter.
Alexa
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Nochmal vielen Dank an beide für die Antworten. Ich werde es mit dem Einspruch versuchen :-)

Beste Grüße
muemmel
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von muemmel »

Kleines Bonus-Argument: Nach § 152(2) Nr. 1 AO setzt der Verspätungszuschlag voraus, dass eine Steuererklärung "nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs" eingereicht wurde. Das trifft ja auf 2019 gar nicht zu, da die 14 Monate erst am 28.02.2021 um sind und die Erklärung offenbar vorher eingereicht wurde.
Alexa
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Re: Verspätungszuschlag nach Marktforschungshonorar?

Beitrag von Alexa »

Vielen Dank nochmal für die Hilfe! Mein Einspruch war erfolgreich und die Verspätungszuschläge wurden mir erstattet :D
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