Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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j_monkey
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Registriert: 24. Jan 2021, 21:21

Werbungskosten bei sonstigen Einkünften

Beitrag von j_monkey »

Guten Tag allerseits,

ich bezog 2020 ausschließlich sonstige Einkünfte über ein Gründungsstipendium. Ich habe nun Fragen zu den Werbungskosten in der Anlage SO:

Nach § 9 EStG (1) sind Werbungskosten bei den Einkünften abzuziehen, bei denen sie erwachsen sind. Nach meinem Verständnis gehören bspw. Fahrtkosten zum Co-Workingspace als Werbungskosten in die Anlage SO, ist das so korrekt?

Dann bin ich allerdings ein wenig irritiert wegen der Werbungskostenpauschale. Nach meiner Recherche beträgt sie in der Anlage SO 102 EUR. Das bedeutet für mich wiederum, dass ich bei Werbungskosten höher als 102 EUR in der Nachweispflicht bin, richtig?

In meinen Augen ist das ein Problem, weil mir lediglich die gefahrenen Kilometer in 2020 bekannt sind (Anfangswert durch TÜV festgestellt, Endwert habe ich aber auch nur ein Foto vom 31.12.) und eine eigene Schätzung, wie groß der Anteil der Arbeitsfahrten war (ca. 2/3). Habe ich damit keine Chance, mehr als die 102 EUR Pauschale zu erhoffen? Zudem fehlt mir dann ja auch ein richtiger Nachweis, zu wie viel Prozent ich den Pkw privat bzw. betrieblich nutze. Würde das Finanzamt dann eher von einer privaten oder einer betrieblichen Nutzung ausgehen bzw. gibt es dort Standardannahmen für den Fall fehlender Nachweise?

LG
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