Änderung des Steuerrechts für Crypto-Assets

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Taxinator
Beiträge: 3
Registriert: 20. Dez 2015, 10:47

Änderung des Steuerrechts für Crypto-Assets

Beitrag von Taxinator »

Guten Tag,
zunächst grundsätzlich: in Deutschland herrscht ja meines Wissens nach eine Art "Bestandsschutz" bei Gesetzesänderungen, da wir ja Rechtssicherheit haben wollen. Demnach treffe ich Entscheidungen ja auf Grund der aktuellen Gesetzeslage und nicht etwaiger zukünftiger Gesetzesänderungen, die ich ja auch gar nicht vorhersehen kann.
(1) Zunächst ist dieses Verständnis richtig? Und wenn ja, wo konkret ist dies verankert (Gesetz / Paragraf)?
(2) Im Konkreten: momentan gelten ja (Ver-)Kauf von Crypto-Assets nicht als Geldanlage, sondern als privates Veräußerungsgeschäft und demnach nach einem Jahr steuerfrei. Diese Steuerfreiheit ist natürlich ein wichtiger Faktor eines rational-handelnden Anlegers. Daher frage ich mich: Kann der Gesetzgeber auch rückwirkend sagen "OK" ab heute sehen wir Crypto-Assets doch als Währungen/Aktien/Wertpapiere oder was auch immer an und es muss Abgeltungssteuer bezahlt werden? Oder ginge dies nur für Käufe, ab dem Inkrafttreten des Gesetzes? Wenn es rückwirkend wäre, wäre dies mMn verfassungswidrig, da es ja einer gewissen Enteignung entspricht, da ich mich womöglich für ein anderes Investment entschieden haben könnte.
(3) Was zählt überhaupt als Gewinn? Der jeweilige Umtausch in EUR oder bereits der Tausch gegen andere Cryptoassets? Das Problem: manche Crypto-Assets kann man ja gar nicht direkt gegen EUR kaufen, sondern muss erst Bitcoin (BTC) kaufen und dann dagegen tauschen. Wenn man aber jetzt von BTC zu anderen Cryptowährungen tauscht, ohne sie jeweils gegen EUR zu verkaufen, gilt dann jeder einzelne dieser Tausche als Verkauf und man muss den hypothetischen EUR-Wert, den man in der Kette dieser Tausche, jeweils "gekauft"/"verkauft" hat? Was ist, wenn dies nicht möglich ist?

Besten Dank und Gruß
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