Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und ebenfalls neu beim Erstellen der Steuererklärung, genauer wird das jetzt meine erste Steuererklärung. Habe auch direkt eine zukunftsorientierte Frage. Aber kurz zu meiner Situation:
- Ich beziehe seit 2020 ein Stipendium welches lt. Vertrag steuerfrei ist
- Ebenfalls bin ich Lehrender an einer Schule, bin dort aber nicht angestellt. Bekomme den Brutto-Betrag überwiesen und muss diesen selbst versteuern.
- Die Situation 2021 wird genauso aussehen, nur dass ich zusätzlich etwas mit Kryptowährung "spekuliert" will, deren Gewinne ich natürlich auch versteuern muss. Moderate Beträge
Jetzt zu meiner Frage:
Das Stipendium ist steuerfrei. Mit den Einnahmen an der Schule bleibe ich knapp unter dem Steuerfreibetrag. Wie würde sich das jetzt mit den Gewinnen aus den Kryptoverkäufen verhalten? Werden diese unabhängig von den Einnahmen an der Schule besteuert? Oder werden die Einnahmen von Schule und Kryptogewinne zusammenaddiert und dieser Gesamtbetrag besteuert falls über dem Freibetrag? Weil wenn ich mit den Kryptogewinnen nur knapp über den Steuerfreibetrag komme, lohnt sich das ja nicht wirklich, weil ich mehr Steuern abführen muss als ich an Kryptogewinnen eingenommen habe. Bzw. brächte ich einen Mindestgewinn durch die Kryptos damit sich die Sache wieder lohnt. Oder gibt es da Sonderregelungen, wenn man nur kanpp über dem Freibetrag liegt?
Vielen Dank im Voraus!
LG,
Ben
Besteuerung von Stipendium, Einnahmen und Spekulationsgewinn
Re: Besteuerung von Stipendium, Einnahmen und Spekulationsgewinn
Weil wenn ich mit den Kryptogewinnen nur knapp über den Steuerfreibetrag komme, lohnt sich das ja nicht wirklich, weil ich mehr Steuern abführen muss als ich an Kryptogewinnen eingenommen habe. Das ist Unsinn. Sie stellen sich das vermutlich so vor, dass Sie 100 Euro über dem FB liegen und dann 500 Euro Steuer zahlen - so funktioniert das aber glücklicherweise nicht. im Übrigen gibt es nicht nur den FB - Sie müssen ja krankenversichert sein, und als Lehrer mit mehr als 450 Euro/Monat auch rentenversichert: Das sind alles steuerlich abziehbare Kosten, die auf den FB draufkommen.