Hallo zusammen,
ich habe für letztes Jahr den Steuerbescheid erhalten. Darauf steht: "der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung". Für andere Jahre sind bisher nur die Rede von §165 gewesen. Nun habe ich gehört, dass wenn im Steuerbescheid von §164 erwähnt wird, wird das Finanzamt die Unterlagen/den Fall sich innerhalb der nächsten 3 Jahre genauer anschauen. Also keine "sichere" Sache wie bei §165. Stimmt diese Information?
Vielen Dank
VG
Steuerbescheid - §164 Abs. 1 AO
Re: Steuerbescheid - §164 Abs. 1 AO
Hallo,
normalerweise gibt es den §164 AO in der Steuererklärung, wenn nicht nur Lohn, Rente und Kapitalerträge erklärt wurden (der Standard halt).
Also, wie ist das bei dir? Hast du vielleicht ein Gewerbe, oder vorweggenommene Werbungskosten? (2 Sachen die mir da sofort eingefallen sind)
Stefan
normalerweise gibt es den §164 AO in der Steuererklärung, wenn nicht nur Lohn, Rente und Kapitalerträge erklärt wurden (der Standard halt).
Also, wie ist das bei dir? Hast du vielleicht ein Gewerbe, oder vorweggenommene Werbungskosten? (2 Sachen die mir da sofort eingefallen sind)
Das kann man so pauschal eher verneinen.wird das Finanzamt die Unterlagen/den Fall sich innerhalb der nächsten 3 Jahre genauer anschauen.
Stefan
Re: Steuerbescheid - §164 Abs. 1 AO
Schauen Sie auch mal in die Erläuterungen zum Bescheid, ob da noch eine Nachfrage oder Anforderung von Unterlagen drin steht - das wäre auch ein Grund, warum der Bescheid unter VdN ergangen ist, nach Beantwortung wird dieser dann idR aufgehoben.