freiwillige Einkommensteuererklärung / Erstattungszinsen über 410€

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lisa Waldt
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2020, 19:43

freiwillige Einkommensteuererklärung / Erstattungszinsen über 410€

Beitrag von Lisa Waldt »

Hallo zusammen,
ich bin auch neu hier und mein Name ist Lisa.

Ein ähnliches Problem wie Bert, haben wir, mein Mann und ich ebenfalls mit unserem Finanzamt.
Als aktive Beamtin bekomme ich Besoldung und mein Mann hat seit einigen Jahren kein Einkommen, derweil er den Haushalt und die Erziehung unserer Kinder übernimmt. Zu meiner Besoldung hatten wir einen Bausparvertrag mit angesparten Zinsen in 2015 ausgezahlt bekommen. Die Zinsen wurden mit den 25% pauschal an der Quelle abgeführt. Diese Zinsen wurden jedoch in der Steuererklärung mit angegeben, weil wir auf Grund unserer Finanzverhältnisse, hieraus wahrscheinlich noch Steuer zurück erwarteten, aus der schon abgeführten Pauschalversteuerung durch die Bank.
Auch wir sind der Meinung nicht Pflichtveranlagt zu sein, und haben bewusst wegen den Erstattungszinsen von 0,4% je Monat 4 Jahre abgewartet bevor wir uns erklärten.
Auf Grund unserer abgegebenen Steuererklärung von 09.2019 für das Steuerjahr 2015 in diesem Jahr 2020 unseren Steuerbescheid von 2015 erhalten.
Im Bescheid wurde unter Erläuterungen unter anderem geschrieben, das die Steuererklärung verspätet abgegeben wurde. Eine vorherige Information vom Finanzamt, das wir eine Veranlagung abgeben müssen wurde nicht geschrieben.

Da ich nicht mit dieser unrichtigen Erläuterungsmitteilung einverstanden bin, wurde von uns das Finanzamt angeschrieben und um Richtigstellung gebeten. Gleichzeitig wurde ein Einspruch ausgesprochen, wenn unsere Bitte auf Streichung des Satzes nicht stattgegeben wird.

Nun schreibt uns das Finanzamt, das es unseren Einspruch nicht entsprechen kann.
..... Begründung:
..... Da die positive Summe Ihrer Einkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) die nicht dem Lohnabzug zu unterwerfen waren 410€ übersteigen, waren Sie
..... verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen (§46 Absatz 2, Nr. 1 ESTG)
..... Somit steht die Erläuterung zurecht im Einkommenssteuerbescheid 2015


Im Internet habe ich nach dem §46 Absatz 2, Nr. 1 ESTG gesucht und hier steht folgendes:
§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
1 (weggefallen)
2 Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur
durchgeführt,
.... 1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um .... die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt
.... unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;


Meine Frage richtet sich an Insider, die sich gut mit dieser Thematik auskennen:
Waren wir für das Steuerjahr 2015 Pflichtveranlagt oder war unsere Steuererklärung eine freiwillige Einkommenserklärung?

LG Lisa
Lisa Waldt
Beiträge: 2
Registriert: 25. Nov 2020, 19:43

Re: freiwillige Einkommensteuererklärung / Erstattungszinsen über 410€

Beitrag von Lisa Waldt »

Hallo
kann niemand meine Frage beantworten?

Meine Frage kann auch so gestellt werden:
Wenn ich auf Grund meiner Einkünfte OHNE die inländischen Kapitalerträge freiwillig meine Einkommensteuer innerhalb von 4 Jahren erklären darf,
würde sich dann diese freiwillige Einkommensteuererklärung verändern in eine Pflichtveranlagung, wenn ich auf Grund der Günstigerprüfung meine schon pauschal versteuerten Zinsen durch die Banken ( Quellensteuer ) aus Deutschland (Keine Zinserträge aus dem Ausland!!!) freiwillig mit angebe?

Wäre schön wenn mir Jemand hier weiter helfen kann.
Ich möchte zudem noch den Hinweis geben, den ich von einem Bekannten bekommen habe, bez. §46 Absatz 2, Nr. 1 ESTG das es wohl auch Hinweise gibt in Verbindung mit Richtlinie H §46.2 EStH wegen Günstigerprüfung §32d Abs. 6 EStG, der mir leider auch nicht weiter hilft zu meiner Frage. Wer kennt sich aus von Euch?

LG Lisa
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: freiwillige Einkommensteuererklärung / Erstattungszinsen über 410€

Beitrag von taxpert »

Grundsätzlich sind Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht in die Berechnung der 410 €-Grenze mit einzubeziehen (§ 2 Abs. 5b). Sie sind aber dann zu berücksichtigen, wenn ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wurde (FG Sachsen v. 16.11.2017 - 6 K 1271/17, rkr.).

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