Guten Morgen,
ich wurde zum Oktober 2019 gekündigt und Ende Januar 2020 eine Abfindung erhalten. Neben dem Arbeitslosengeld 1 erhalte ich bereits seit 2015 eine Teilerwerbsminderungsrente. Im Abfindungsrechner trage ich das ALG 1 als Entgeltersatzleistung ein aber wo muss ich die Teilerwerbsminderungsrente eintragen bzw. wie werden diese bei der Steuerberechnung zur Abfindung berücksichtigt?
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente
Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente
Die Rente wird in der Höhe berücksichtigt, in der sie steuerpflichtig ist. Und das wiederum steht in Ihrem Rentenbescheid...
Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss die Frage aber etwas anders stellen:
Vom Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Dem Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich ALG I in Höhe von € xxxx bekomme. Diesen Betrag hat er auf das Jahr umgerechnet und als Bruttoarbeitslohn und nicht als Entgeltersatzleistung angerechnet. Daher hat er Lohnsteuer(€10227,-), Soli (€562,-)und Kirchensteuer (€920,-) von dem Abfindungsbetrag abgeführt. Wo muss ich nun diese Beträge in der Steuererklärung eintragen?
Laut Abfindungsrechner hätte ich lediglich ca. €6000.- als Steuer bezahlen müssen. Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt!
Vielen Dank!
Ich muss die Frage aber etwas anders stellen:
Vom Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Dem Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich ALG I in Höhe von € xxxx bekomme. Diesen Betrag hat er auf das Jahr umgerechnet und als Bruttoarbeitslohn und nicht als Entgeltersatzleistung angerechnet. Daher hat er Lohnsteuer(€10227,-), Soli (€562,-)und Kirchensteuer (€920,-) von dem Abfindungsbetrag abgeführt. Wo muss ich nun diese Beträge in der Steuererklärung eintragen?
Laut Abfindungsrechner hätte ich lediglich ca. €6000.- als Steuer bezahlen müssen. Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt!
Vielen Dank!
Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss die Frage aber etwas anders stellen:
Vom Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Dem Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich ALG I in Höhe von € xxxx bekomme. Diesen Betrag hat er auf das Jahr umgerechnet und als Bruttoarbeitslohn und nicht als Entgeltersatzleistung angerechnet. Daher hat er Lohnsteuer(€10227,-), Soli (€562,-)und Kirchensteuer (€920,-) von dem Abfindungsbetrag abgeführt. Wo muss ich nun diese Beträge in der Steuererklärung eintragen?
Laut Abfindungsrechner hätte ich lediglich ca. €6000.- als Steuer bezahlen müssen. Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt!
Vielen Dank!
Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente
Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt! Na, dann wird die festzusetzende Steuer halt doch höher als 6.000 Euro ausfallen - mehr kann man dazu nicht sagen, ohne konkrete Zahlen zu kennen.