Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ralph1204
Beiträge: 3
Registriert: 18. Aug 2020, 07:10

Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Ralph1204 »

Guten Morgen,
ich wurde zum Oktober 2019 gekündigt und Ende Januar 2020 eine Abfindung erhalten. Neben dem Arbeitslosengeld 1 erhalte ich bereits seit 2015 eine Teilerwerbsminderungsrente. Im Abfindungsrechner trage ich das ALG 1 als Entgeltersatzleistung ein aber wo muss ich die Teilerwerbsminderungsrente eintragen bzw. wie werden diese bei der Steuerberechnung zur Abfindung berücksichtigt?

Vielen Dank und einen schönen Tag!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von muemmel »

Die Rente wird in der Höhe berücksichtigt, in der sie steuerpflichtig ist. Und das wiederum steht in Ihrem Rentenbescheid...
Ralph1204
Beiträge: 3
Registriert: 18. Aug 2020, 07:10

Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Ralph1204 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss die Frage aber etwas anders stellen:

Vom Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Dem Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich ALG I in Höhe von € xxxx bekomme. Diesen Betrag hat er auf das Jahr umgerechnet und als Bruttoarbeitslohn und nicht als Entgeltersatzleistung angerechnet. Daher hat er Lohnsteuer(€10227,-), Soli (€562,-)und Kirchensteuer (€920,-) von dem Abfindungsbetrag abgeführt. Wo muss ich nun diese Beträge in der Steuererklärung eintragen?
Laut Abfindungsrechner hätte ich lediglich ca. €6000.- als Steuer bezahlen müssen. Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt!

Vielen Dank!
Ralph1204
Beiträge: 3
Registriert: 18. Aug 2020, 07:10

Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von Ralph1204 »

muemmel hat geschrieben: 18. Aug 2020, 16:28 Die Rente wird in der Höhe berücksichtigt, in der sie steuerpflichtig ist. Und das wiederum steht in Ihrem Rentenbescheid...
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss die Frage aber etwas anders stellen:

Vom Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Dem Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich ALG I in Höhe von € xxxx bekomme. Diesen Betrag hat er auf das Jahr umgerechnet und als Bruttoarbeitslohn und nicht als Entgeltersatzleistung angerechnet. Daher hat er Lohnsteuer(€10227,-), Soli (€562,-)und Kirchensteuer (€920,-) von dem Abfindungsbetrag abgeführt. Wo muss ich nun diese Beträge in der Steuererklärung eintragen?
Laut Abfindungsrechner hätte ich lediglich ca. €6000.- als Steuer bezahlen müssen. Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt!

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abfindung und Teilerwerbsminderungsrente

Beitrag von muemmel »

Beim Abfindungsrechen kann ich allerdings nicht die Erwerbsminderungsrente eintragen und wird daher nicht berücksichtigt! Na, dann wird die festzusetzende Steuer halt doch höher als 6.000 Euro ausfallen - mehr kann man dazu nicht sagen, ohne konkrete Zahlen zu kennen.
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