Privater Veräußerungsgewinn beim Verkauf eines GbR-Anteils im Rahmen einer Baugemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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rsarrazin
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Privater Veräußerungsgewinn beim Verkauf eines GbR-Anteils im Rahmen einer Baugemeinschaft

Beitrag von rsarrazin »

Unsere Baugemeinschaft hat eine GbR gegründet, um gemeinsam ein Grundstück zu kaufen. Die Gründung der GbR und der Kauf des Grundstücks sind im September 2017 erfolgt. Der Kaufpreis unseres Anteils betrug X.

Im Juli 2018 haben wir wegen zu stark gestiegener Baukosten unseren Anteil an der GbR wiederverkauft (im Fachjargon meines Wissens „abgetreten“). Der Notar hat den Wiederverkaufspreis so angesetzt (inklusive des Wortlauts):
„Der Kaufpreis beträgt insgesamt X+Y+Z. Davon entfallen nach Angaben der Vertragsparteien:
a) auf das Grundeigentum: X (also der ursprüngliche Kaufpreis)
b) auf die bisherigen Leistungen der Fachplaner: Y (nachrichtlich ca. 40% von X)
c) auf die Gesellschaftsbeteiligung: Z (nachrichtlich ca. 25% von X).“

In unserer Ermittlung des Kaufpreises, bei dem wir keinen Gewinn abzielten, haben wir folgende Kosten berücksichtigt, die in Verbindung mit dem Kauf des Grundstücks standen:
- Grunderwerbssteuer (5% von X)
- Notarnebenkosten (ca. 4% von X)
- Reservierungsgebühren (ca. 3% von X)
- Zinsen für das 10 Jahre laufende Kredit unter Inanspruchnahme aller möglichen Sondertilgungen (ca. 9% von X)
- Entschädigung für unseren zeitlichen bisherigen Planungsaufwand (geschätzte 400 Stunden, ca. 4% von X), was ich im Folgenden als G = 4% von X bezeichne.

Die Summe dieser Kosten ergeben Z, was der Notar, wie gesagt, als „Gesellschaftbeteiligung“ bezeichnet hat.

Da die Zahlung des Kaufpreises wegen der Überlastung der Grundbuchämter erst im Jahre 2019 erfolgte, steht erst jetzt die entsprechende Steuererklärung zu dieser privaten Veräußerung an, wodurch sich folgende Fragen ergeben:
1) Sehe ich es richtig, dass G (Entschädigung für unseren Zeitaufwand) nicht als Kosten angesetzt werden kann? Diese Zeit ist unsere private „Baugemeinschaftszeit“ gewesen. G haben wir hauptsächlich angesetzt, um den Verkaufspreis auf den nächsten 10.000 €-Schritt aufzurunden.
2) Sehe ich es richtig, dass ich alle sonstigen Kosten (X, Y und Z-G) vom Verkaufspreis abziehen kann, so dass der private Veräußerungsgewinn ebendiesen G beträgt?
3) Reicht in der Steuererklärung die Angabe des Kaufpreises (X) und des Verkaufspreises (X+G), oder ist im Begleitschreiben zur Steuererklärung eine Aufschlüsselung sämtlicher Kosten vorzunehmen?
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