Private Veräußerungsgeschäfte § 23 I Nr.3 S.2 EStG

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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luemmel123
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Registriert: 19. Jun 2020, 11:52

Private Veräußerungsgeschäfte § 23 I Nr.3 S.2 EStG

Beitrag von luemmel123 »

Hallo zusammen,

ich habe einige Verständnisfragen zum § 23 I Nr.3 S.2 EStG
und der drei Objekteregel bei Immobilien:

1.)Bei Erwerb mehrerer Immobilien (bspw.
Mehrfamilienhaus,Merhparteienhaus o.ä.) durch einen
einzigen Kaufvertrag (quasi en bloc) durch mind. zwei nat.
Personen oder eine GbR findet die Ausnahme des § 23 I Nr.3
S.2 EStG bei Eigenutzung der jeweiligen Käufer trotzdem
Anwendung oder nicht? D.h. jeder der Vertragsparteien
könnte Eigenbedarf anmelden und jeweils nach Ablauf von
drei eigengenutzte Jahren steuerfrei veräußern oder kommt
es zu einer Quotelung o.ä.?
2.) Ab wann würden sich denn die nat. Personen bzw. die
Gesellschafter der GbR ,,gewerblich infizieren''? Wenn jeder
mehr als drei Immobilien innerhalb des gemeinsamen
Mehrfamilienhauses verkauft oder kommt es zu einer
Gesamtbetrachtung?
3.)Instandhaltungskosten dürfen dann auch pro Wohneinheit
nicht über die 15 % Regel (§ 255II HGB iVm. R.7.4 IX) oder
musst dabei auch eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden?
4.)Muss dann jede natürliche Peson bzw. Gesellschafter der
GbR die Grunderwerbsteuer zahlen oder nur einmalig en bloc?
5.)Eine Vermietung unter den GbR Gesellschaftern/nat.
Personen wäre dann sittenwidrig bzw. nicht gestattet, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir diesbezüglich einige Hinweise
geben. Vieleicht auch die entsprechenden Richtlinien oder Paragraphen.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
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