Hey,
ich habe für das Jahr 2018 die Kosten meines Studiums in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht.
Das Finanzamt hat sich nun mit Nachfragen gemeldet, u. a. zu erhaltenen Zuschüssen (Stipendien, Bafög, ...). Im Falle von keinen erhaltenen Zuschüssen fordern sie einen Abrechnungsbescheid oder eine Negativbescheinigung.
Was sind diese Bescheinigungen und wie bekomme ich sie?
Nicht vorhandene Zuschüsse zum Studium belegen
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Re: Nicht vorhandene Zuschüsse zum Studium belegen
Bafög ist überhaupt kein steuerpflichtiges Einkommen, weswegen man da auch nichts belegen muß. Und von sämtlichen Stiftungen Deutschlands Bescheinigungen zu besorgen, dass man von ihnen nichts erhalten hat - das dürfte kaum zulässig sein. Insofern würde ich das schlicht ignorieren.
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Re: Nicht vorhandene Zuschüsse zum Studium belegen
Werden keine Bescheide vorgelegt wird von Zuschüsse in Höhe der geltend gemachten Aufwendungen ausgegangen. Ignorieren ist leider keine Option (es sei denn mir ist das Geld egal...)
Re: Nicht vorhandene Zuschüsse zum Studium belegen
Nun ja - dann würde ich halt den Steuerbescheid anfechten, zumal Bafög, ich schrieb es, gar kein Einkommen im Sinne des Steuerrechtes ist und Stipendien sind das auch nur manchmal. Aber Sie können natürlich versuchen, zig Institutionen anzuschreiben und entsprechende Negativbescheide zu bekommen...