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Steuererklärung bei Überschreiten der Haltefrist

Verfasst: 19. Apr 2020, 18:35
von mar22
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur generellen Notwendigkeit einer Steuererklärung.

Ich bin Rentner und haben einen beträchtlichen Gewinn aus einem Bitcoin-Veräußerungsgeschäft erzielt. Meine Bitcoins waren jahrelang bei der insolventen MtGox-Handelsplatform eingefroren. Ich habe vor einige Monaten meinen Anspruch auf diese Bitcoins für über 100,000 Euro verkauft.

Da es sich klar um ein privates Veräußerungsgeschäft mit einer Haltefrist von über einem Jahr handelt, ist mein Gewinn steuerfrei. Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass der Gewinn bei Überschreitung der Haltefrist nicht in der Steuererklärung anzugeben ist. Ist eine Steuererklärung in diesem Fall überhaupt notwendig? Muss die Steuerfreiheit vom Finanzamt festgestellt werden?

Vielen Dank im voraus.

Re: Steuererklärung bei Überschreiten der Haltefrist

Verfasst: 25. Apr 2020, 16:28
von Alexander96
Hallo,

eine Steuerfreiheit muss vom Finanzamt festgestellt werden und in der Steuererklärung angeben werden. Da dein Sachverhalt aber nicht als "steuerfrei" gilt, sondern als "nicht steuerbar" (der Geldzufluss fällt nicht unter einer der 7 Einkunftsarten) muss er nicht in der Steuererklärung angeben werden.

Beste Grüße