Hallo alle zusammen
Habe eine Frage hoffe bin hier richtig.
Und zwar habe ich 2019 3 Monate in den USA gearbeitet. Mein Gehalt kam aber weiterhin aus Deutschland.
Über eine Steuerfirma in New York bekomme ich nun einen Gewissen Betrag an US Steuer per Check zurück. (Wegen dem DBA abkommen)
In meiner Lohnabrechnung 2019 steht nun zum ersten Mal in Zeile 16a ein gewisser Betrag.
Muss ich diesen nun auch in der Anlage N-Aus so eintragen?
Macht schon einen riesigen Unterschied für die Erstattung
Vielen Dank