Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von Networker_23 »

Ich bin Angesteller im öffentlichen Dienste und habe bisher immer die vereinfachte Form der Steuererklärung abgegeben, da ich ledigilch die Penderpauschale vom Wohnort zur Arbeit geltend machen konnte, sonst nichts. (Ledig, nicht verheiratet, keine Kinder usw)

In 2019 habe ich angefangen, nebei ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig zu sein und bekomme dafür die sogenannte Übungsleiterpauschale. Da ich motiviert bin, habe ich den Freibetrag von 2400 EUR pro Jahr relativ schnell überschritten.

Ich habe also mein normales Gehalt, die Penderpauschale und die Nebeneinkünfte.

Jetzt stehe ich von der Steuererklärung 2019 mit einigen Fragen:

- kann ich immer noch die vereinfachte Form der Steuererklärung nutzen?
- wenn nein, welche Formulare muss ich für 2019 ausfüllen? (Z B Hauptvordruck Est 1 A + Anlage S für die Nebeneinkünfte)?
- wie gebe ich die Einkünfte an? Als wiederkehrende Bezüge und dann den Gesamtbetrag - 2400 EUR? Oder zieht das Finanzamt den Freibetrag ab?
- wie mache ich die Aufwände für die Nebeneinkünfte geltend? (Fahrtkosten zur Rettungswache)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von muemmel »

Als wiederkehrende Bezüge und dann den Gesamtbetrag - 2400 EUR? Sie wollen jetzt nicht ernsthaft einen falschen Betrag angeben und sich ein Verfahren wegen versuchter Hinterziehung einhandeln?
Oder zieht das Finanzamt den Freibetrag ab? Na sicher doch.
wie mache ich die Aufwände für die Nebeneinkünfte geltend? (Fahrtkosten zur Rettungswache) Gar nicht - oder haben die 2.400 Euro überschritten?
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von Networker_23 »

muemmel hat geschrieben: Als wiederkehrende Bezüge und dann den Gesamtbetrag - 2400 EUR? Sie wollen jetzt nicht ernsthaft einen falschen Betrag angeben und sich ein Verfahren wegen versuchter Hinterziehung einhandeln?
Oder zieht das Finanzamt den Freibetrag ab? Na sicher doch.
wie mache ich die Aufwände für die Nebeneinkünfte geltend? (Fahrtkosten zur Rettungswache) Gar nicht - oder haben die 2.400 Euro überschritten?
Ich habe die 2400 EUR überschritten. In welchem Vordruck bzw. wie gebe ich die Nebeneinkünfte korrekt an bei der Steuererklärung?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von taxpert »

Networker_23 hat geschrieben: - kann ich immer noch die vereinfachte Form der Steuererklärung nutzen?
Nein, das liegt aber primär daran, dass es ab dem Veranlagungsjahr 2019 keinen Vordruck für die vereinfachte Steuererklärung mehr gibt! Dafür müssen sie aber in der Anlage N bestimmte Angabe nicht mehr zwingend machen, da diese bereits elektronisch vorliegen.
Networker_23 hat geschrieben: Ich habe die 2400 EUR überschritten. In welchem Vordruck bzw. wie gebe ich die Nebeneinkünfte korrekt an bei der Steuererklärung?
Das kommt darauf an, ob sie diese Einkünfte im Rahmen einer (weiteren) nichtselbständigen Tätigkeit erhalten oder das Ganze eine freiberufliche Tätigkeit darstellt!

Bei nicht selbständiger Tätigkeit kommen die 2.400 € in Zeile 27, der übersteigende Teil in Zeile 21 soweit keine Lohnsteuer einbehalten wurde (Vgl. Anleitung zur Anlage N, Zeile 27).

Bei freiberuflicher Tätigkeit wird die Zeile 36 der Anlage S ausgefüllt (die allerdings zwingend elektronisch abgegeben werden muss!).

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von Networker_23 »

taxpert hat geschrieben:
Networker_23 hat geschrieben: - kann ich immer noch die vereinfachte Form der Steuererklärung nutzen?
Nein, das liegt aber primär daran, dass es ab dem Veranlagungsjahr 2019 keinen Vordruck für die vereinfachte Steuererklärung mehr gibt! Dafür müssen sie aber in der Anlage N bestimmte Angabe nicht mehr zwingend machen, da diese bereits elektronisch vorliegen.
Networker_23 hat geschrieben: Ich habe die 2400 EUR überschritten. In welchem Vordruck bzw. wie gebe ich die Nebeneinkünfte korrekt an bei der Steuererklärung?
Das kommt darauf an, ob sie diese Einkünfte im Rahmen einer (weiteren) nichtselbständigen Tätigkeit erhalten oder das Ganze eine freiberufliche Tätigkeit darstellt!

Bei nicht selbständiger Tätigkeit kommen die 2.400 € in Zeile 27, der übersteigende Teil in Zeile 21 soweit keine Lohnsteuer einbehalten wurde (Vgl. Anleitung zur Anlage N, Zeile 27).

Bei freiberuflicher Tätigkeit wird die Zeile 36 der Anlage S ausgefüllt (die allerdings zwingend elektronisch abgegeben werden muss!).

taxpert

Ich habe die Einkünfte in Höhe von Summe X durch eine ehrenamtliche Tätigkeit (mit Aufwandsentschädigung bzw. auch Übungsleiterpauschale genannt) erhalten (so wie ein Amateur Schiri, der am Wochenende Fußballspiele pfeift). Daher ja auch der Freibetrag von 2400 EUR. Wo muss ich diese Art der Einkünfte angeben ? (So dass das Finanzamt die 2400 EUR Freibetrag automatisch von der Summe abzieht).
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von taxpert »

Networker_23 hat geschrieben: Wo muss ich diese Art der Einkünfte angeben ? (So dass das Finanzamt die 2400 EUR Freibetrag automatisch von der Summe abzieht).
So, wie ich es im der Antwort zuvor angegeben habe! Da hier keiner weiß, in welcher Art Vertragsverhältnis sie zu dem Unternehmen, das den Rettungsdienst betriebt, stehen, kann man die Frage nun mal nicht genauer beantworten!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von Networker_23 »

Meine Tätigkeit fällt unter nicht selbsständige Tätigkeit (kein Freiberufler) - also Anlage N.

Laut der Quelle unten gilt absofort eine Übungsleiterpauschale von 3000 EURO pro Jahr.

Sehe ich das richtig, dass diese Änderung erst für die Steuererklärung 2020 relevant wird?

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aenderungen-zum-jahreswechsel-die-steuerlast-sinkt-allerdings-kaum-spuerbar/25339540.html?ticket=ST-930679-Kk0kEeRe7q2pk0CJGxSW-ap1
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von muemmel »

Sehe ich das richtig, dass diese Änderung erst für die Steuererklärung 2020 relevant wird? Nein - diese Änderung wurde nämlich meines Wissens nach bis heute nicht beschlossen. Aber in der Tat gab es mal die Idee, die Pauschale ab 2020 anzuheben - vielleicht passiert das ja auch noch rückwirkend. Da es bei Ihnen um 2019 geht, haben Sie da in der Tat nichts von...
Networker_23
Beiträge: 21
Registriert: 30. Sep 2019, 13:06

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von Networker_23 »

Ich bin Steuerklasse 1 mit einem Jahresbrutto von ~ 60.000 EUR.

Meine zusätzlichen Einkünfte die über die 2400 EUR hinausgehen, werde ich ja versteuern müssen. Wie hoch werden die Abgabenf für diese Einkünfte in etwa sein (in Prozent) bzw. wie erfolgt genau die Versteuerung?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung bei Übungsleiterpauschaule/Nebeneinkünfte

Beitrag von muemmel »

Wie hoch werden die Abgabenf für diese Einkünfte in etwa sein (in Prozent) Spitzensteuersatz (42 %) plus Soli plus ggf. Kirchensteuer.
bzw. wie erfolgt genau die Versteuerung? Steuererklärung einreichen, Steuerbescheid kriegen, Steuer überweisen.
Antworten