Hohe Vorausleistungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Allie35
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Registriert: 12. Sep 2019, 09:43

Hohe Vorausleistungen

Beitrag von Allie35 »

Hallo,

bei mir besteht ein Mix aus einem Angestelltenverhältnis und Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Bei letzterer hängt allerdings von der Auftragslage ab, ob und wie viel Einkünfte ich erziele. In 2017 lief es ziemlich gut, weshalb ich Vorausleistungen in Höhe von 600 Euro tätigen muss. In 2018 hatte ich keine Aufträge. Obwohl ich meine Steuererklärung überpünktlich eingereicht habe, lässt der Bescheid seit nun mehr 4 Monaten auf sich warten. Hinzu kommt, dass meine Angestelltenstelle sich momentan auf 20 % beläuft (Aufstockung ist ab Oktober geplant). Dennoch brechen mir die Vorauszahlungen finanziell das Genick. Ich gehe stark davon aus, dass ich der neue Steuerbescheid keine Vorauszahlungen mehr vorsieht. Wie ist das mit den bisher getätigten Vorauszahlungen (z.B. die für September jetzt)? Erhalte ich die mit der Erstattung (ich erhalte lt. Steuersoftware eine) zurück oder behält das Finanzamt die ein?

Danke
Allie
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Hohe Vorausleistungen

Beitrag von schlauelia »

etwas spät für 10.9.!

Aber Antrag stellen, dass VZ ab sofort auf 0,--, da keine Einnahmen bisher! ( muss natürlich auch stimmen!).
Dazu Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für VZ zum 10.9.!

Lia und als
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Hohe Vorausleistungen

Beitrag von taxpert »

schlauelia hat geschrieben:etwas spät für 10.9.
Stimmt natürlich, aber Du ahnst glaube ich gar nicht, wie viele Herabsetzungsanträge an solchen Daten wie dem 09.09. auch abends noch eingehen und die Leute fuchsteufelswild sind, weil das FA den EInzug am 10.09. nicht mehr hat stoppen können!
schlauelia hat geschrieben: Aber Antrag stellen, dass VZ ab sofort auf 0,--, da keine Einnahmen bisher! ( muss natürlich auch stimmen!).
Nein, Antrag stellen, dass die gesamten VZ für 2019 auf null gesetzt werden und die bisher geleisteten VZ erstattet werden!
schlauelia hat geschrieben: Dazu Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für VZ zum 10.9.!
Klitzekleines rechtliches Problem!

Für einen AdV-Antrag braucht man einen wirksamen Einspruch!

Der Vz-Bescheid idt aber bereits mit dem ESt-Bescheid 2017 ergangen. Die Einspruchsfrist dürfte daher schon ein oder zwei Tage abgelaufen sein!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
schlauelia
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Re: Hohe Vorausleistungen

Beitrag von schlauelia »

@ taxpert

ich weiß das alles nach über 40 Jahren Berufserfahrung! Oft reagieren die Stpfl. erst, wenn der Vollstrecker vor der Tür steht!

Lia
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