Angestellt und in Therapieausbildung, mit Einkünften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Maren1687
Beiträge: 1
Registriert: 11. Sep 2019, 10:48

Angestellt und in Therapieausbildung, mit Einkünften

Beitrag von Maren1687 »

Hallo.

Ich bin eigentlich angestellte Psychologin in einem Krankenhaus. Aktuell befinde ich mich zusätzlich noch in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Mit meinem Ausbildungsinstitut besteht ein Ausbildungsvertrag. Arbeitgeber und Ausbildungsinstitut haben nichts miteinander zu tun.
An meinem Institut gibt es die Möglichkeit, die geleisteten ambulanten Therapiestunden (nach Erreichen einer Mindestzahl) anteilig (70%) bezahlt zu bekommen. Die restlichen 30 % erhält das Institut. Während der Ableistung dieser Stunden bin ich weiterhin normale Angestellte im Krankenhaus.

Was ich bereits weiß ist, dass ich diese zusätzlichen Einkünfte (aus selbstständiger Tätigkeit) in der Steuererklärung angeben muss und im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung meine Kosten gegenüberstellen kann.

Für mich stellt sich zuerst die Frage welcher Steuerklasse diese Einkünfte zugeordnet werden (Normales Gehalt mit Steuerkalle I)? Ist die oben beschriebene Tätigkeit denn als Nebenjob zu werten?

Außerdem ist die Frage, ob eine quartalsweise Auszahlung (so wird mit den Krankenkassen abgerechnet) sinnvoll ist? Oder macht es steuertechnisch mehr Sinn, dass eine einmalige große Summe (ca. 11000 € am Ende der Ausbildung) ausbezahlt werden?

Gibt es weitere Aspekte, die ich beachten muss/sollte? Gibt es Möglichkeiten Steuern zu sparen oder Freibeträge?

Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen.
Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Angestellt und in Therapieausbildung, mit Einkünften

Beitrag von muemmel »

Für mich stellt sich zuerst die Frage welcher Steuerklasse diese Einkünfte zugeordnet werden Gar keiner - Steuerklassen sind für Arbeitnehmer.
Oder macht es steuertechnisch mehr Sinn, dass eine einmalige große Summe (ca. 11000 € am Ende der Ausbildung) ausbezahlt werden? Das hängt davon ab, ob man die 11.000 Euro ggf. auf mehr als ein Kalenderjahr verteilen könnte. Falls das geht, sollte man das tun.
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