Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Hallo,
ich bin Softwareentwickler und Angestellt.
Seit ein paar Jahren habe ich eine künstlicherische freiberufliche Nebentätigkeit wo ich gutes Geld nebenher verdiene, aber auch recht hohe Ausgaben habe (3D rendering von Bildern).
Bisher hat das FA meine kosten für diese Nebentätigkeit immer anstandslos anerkannt, aber für 2021 wollen sie es aufeinmal mit meiner Werbungskostenpauschale verrechnen.
Ist das rechtens? Zumal ich all die Jahre zuvor anstandslos meine Werbungskostenpauschale von 1.000€ nutzen konnte, und meine Betriebsausgaben für meine freiberufliche Nebentätigkeit von diesen Einnahmen separat abgezogen worden sind.
ich bin Softwareentwickler und Angestellt.
Seit ein paar Jahren habe ich eine künstlicherische freiberufliche Nebentätigkeit wo ich gutes Geld nebenher verdiene, aber auch recht hohe Ausgaben habe (3D rendering von Bildern).
Bisher hat das FA meine kosten für diese Nebentätigkeit immer anstandslos anerkannt, aber für 2021 wollen sie es aufeinmal mit meiner Werbungskostenpauschale verrechnen.
Ist das rechtens? Zumal ich all die Jahre zuvor anstandslos meine Werbungskostenpauschale von 1.000€ nutzen konnte, und meine Betriebsausgaben für meine freiberufliche Nebentätigkeit von diesen Einnahmen separat abgezogen worden sind.
Re: Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Vielleicht. Mehr als den einen Satz hat das FA vermutlich schon geschrieben, oder?Ist das rechtens?
Re: Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Ich habe die Steuererklärung mit WISO gemacht und meine Einahmen unter Freiberufliche und selbständig Arbeit (Künstlerische Tätigkeit - laufende Einkünfte) verbucht.
Die Ausgaben als Betriebsausgaben einer Einnahme-Überschuss-Rechnung angegeben.
Wiso hat hier das auch nie mit den Werbungskoten verrechnet.
Das FA hat dazu in der Steuererklärung geschrieben:
„Die haben Werbungskoten zu ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschaulbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegeben Werbungskosten, habe ich diesen von ihren Einnahmen abgezogen.“
Wie gesagt, die Jahre zuvor haben sie das nie gemacht, habe eben nochmal nachgeschaut. Da wurden meine Betriebsausgaben von meiner Nebentätigkeit komplett separat von meiner Werbungskostenpauschale von meiner Festanstellung behandelt.
Die Ausgaben als Betriebsausgaben einer Einnahme-Überschuss-Rechnung angegeben.
Wiso hat hier das auch nie mit den Werbungskoten verrechnet.
Das FA hat dazu in der Steuererklärung geschrieben:
„Die haben Werbungskoten zu ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschaulbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegeben Werbungskosten, habe ich diesen von ihren Einnahmen abgezogen.“
Wie gesagt, die Jahre zuvor haben sie das nie gemacht, habe eben nochmal nachgeschaut. Da wurden meine Betriebsausgaben von meiner Nebentätigkeit komplett separat von meiner Werbungskostenpauschale von meiner Festanstellung behandelt.
Re: Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
habe gerade das hier gefunden
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/angestellter-mit-selbststaendiger-nebentaetigkeit-voller-arbeitnehmer-pauschbetrag
das liest sich so als ob das was FA versucht nicht rechtens ist, da die Ausgaben ganz eindeutig der Nebentätigkeit zuzuordnen sind.
https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/angestellter-mit-selbststaendiger-nebentaetigkeit-voller-arbeitnehmer-pauschbetrag
das liest sich so als ob das was FA versucht nicht rechtens ist, da die Ausgaben ganz eindeutig der Nebentätigkeit zuzuordnen sind.
Re: Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hast Du einen pauschalen Wk-Abzug von 1.000 € kraft Gesetzes, §9a Satz 1 Nr.1 lit. a) EStG! Machst Du weniger als diese 1.000 € als Wk geltend, wird automatisch der höhere Wk-Pauschbetrag zu deinen Gunsten angesetzt!Rincewind hat geschrieben: „Die haben Werbungskoten zu ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschaulbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegeben Werbungskosten, habe ich diesen von ihren Einnahmen abgezogen.“
Da wird Dir nichts "gestrichen" sondern "geschenkt"!
Da diese 1.000 € jedoch bereits bei der Einbehaltung der Lohnsteuer berücksichtigt wurden, merkst Du nichts davon. Sprich keine Erstattung hierdurch!
Dann hast Du hier wohl jahrelang eine riesen Bock geschossen! In die Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) wird der Gewinn eingetragen und nicht die Einnahmen! In die ebenfalls elektronisch abzugebende Anlage EÜR gehören sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgeben!Rincewind hat geschrieben: meine Einnahmen unter Freiberufliche und selbständig Arbeit (Künstlerische Tätigkeit - laufende Einkünfte) verbucht.
Die Ausgaben als Betriebsausgaben einer Einnahme-Überschuss-Rechnung angegeben.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Werbungskosten & Betriebsausgaben aus freiberufliche Nebentätigkeit
Hallo,
Korrekt wäre natürlich die EÜR (eine gesonderte Erklärung neben der Einkommensteuererklärung), und nur das Ergebnis kommt dann in die Anlage S (oder G) der Einkommensteuererklärung.
Stefan
Das deutet schon stark darauf hin, dass die Werbungskosten in der Anlage N erklärt wurden. War das der Fall? (was wäre falsch)Die haben Werbungskoten zu ihren Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) angegeben. Da der Pauschaulbetrag für Werbungskosten höher ist als die von Ihnen angegeben Werbungskosten, habe ich diesen von ihren Einnahmen abgezogen.
Wo genau hast du das erklärt (in welchem Formular meine ich)?Ich habe die Steuererklärung mit WISO gemacht und meine Einahmen unter Freiberufliche und selbständig Arbeit (Künstlerische Tätigkeit - laufende Einkünfte) verbucht.
Die Ausgaben als Betriebsausgaben einer Einnahme-Überschuss-Rechnung angegeben.
Korrekt wäre natürlich die EÜR (eine gesonderte Erklärung neben der Einkommensteuererklärung), und nur das Ergebnis kommt dann in die Anlage S (oder G) der Einkommensteuererklärung.
Stefan