Spekulationssteuer/ CoVid19

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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svetlanad
Beiträge: 1
Registriert: 19. Jun 2021, 12:31

Spekulationssteuer/ CoVid19

Beitrag von svetlanad »

Hallo!
ich habe in der Zeiten der Pandemie von März 2020 bis Mai 2021 meine Zweitwohnung als "Zufluchtsort" zum arbeiten benutzt. Davor war sie vermietet. Gilt dies im Falle eines Wohnungsverkaufs als Selbstnutzung (Spekulationssteuer? oder doch nicht...)

Danke und LG,
Lana
Tom998
Beiträge: 551
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Spekulationssteuer/ CoVid19

Beitrag von Tom998 »

Der Zeitraum wäre zu kurz:
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Zudem wäre noch diskussionswürdig, ob eine ausschließliche Nutzung als "Arbeitswohnung" eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken darstellt, wenn zum Wohnen im engeren Sinne die Erstwohnung genutzt wird.
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