Hallo zusammen,
wenn ich hin- und wieder ein Rezept für Bier ins nicht europäische Ausland (hoffentlich sehr teuer) verkaufen könnte, welche Steuern müsste ich darauf zahlen, bzw. welche Abzüge hätte ich und wie müsste ich das in der Einkommenssteuererklärung mit angeben? Falls es Freibeträge geben sollte, diese bitte ignorieren, da es hoffentlich mehr einbringt
Umsatzsteuer fällt ja denke ich weg, da es ins nicht europäische Ausland verkauft werden würde.
Einkommenssteuer bezahle ich ja mit meinem normalen Beruf. Wird der eingenommene Betrag da einfach oben drauf geschlagen, oder verhält es sich hier anders?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielend Dank im voraus und freundliche Grüße
Bernhard
Verkauf von Rezepten (für Bier)
Re: Verkauf von Rezepten (für Bier)
wenn ich hin- und wieder ein Rezept für Bier ins nicht europäische Ausland (hoffentlich sehr teuer) verkaufen könnte, welche Steuern müsste ich darauf zahlen Die Steuersätze der Einkommensteuer in D betragen zwischen 14 und 42 %. Da hier keiner Ihr Einkommen kennt, weiß auch keiner, wo Sie da zu verorten sind.
Einkommenssteuer bezahle ich ja mit meinem normalen Beruf. Wird der eingenommene Betrag da einfach oben drauf geschlagen So ist es.
Einkommenssteuer bezahle ich ja mit meinem normalen Beruf. Wird der eingenommene Betrag da einfach oben drauf geschlagen So ist es.
Re: Verkauf von Rezepten (für Bier)
Alles klar, dann weiss ich Bescheid. Vielen Dank für die schnelle Antwort.