Hallo zusammen,
Ich habe auch eine Frage zur Spekulationssteuer.
Ich habe eine selbst genutzte Eigentumswohnung nach 8 Jahren verkauft und somit fällt ja bekanntlich keine Spekulationssteuer an.
Brauche ich jetzt den Verkauf bei dem Lohnsteuerjahresausgleich erst gar nicht angeben oder muss ich es trotzdem angeben ?
Vielen Dank für eure Antwort.
Viele Grüße
Florian
Spekulationssteuer
Re: Spekulationssteuer
Nein, müssen Sie nicht.