Festsetzung Finanzamt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mariusotb
Beiträge: 1
Registriert: 12. Okt 2017, 09:54

Festsetzung Finanzamt

Beitrag von mariusotb »

Hallo,

ich hoffe Sie können mir in der Angelegenheit Tipps und ein wenig hilfe geben.
Nach meiner Ausbildung habe ich Von Oktober 2014- Oktober 2015 habe ich als Arbeitnehmer in einer Firma gearbeitet. Circa 1200-1500 € netto.
Fast Gleichzeitig im Januar habe ich mit einem Freund eine Gbr gegründet und außerdem habe ich eine Tätigkeit als Handelsvertreter begonnen.
Die Gbr Tätigkeit hat keinerlei Umsätze/Gewinne erwirtschaften können. Die Handelsvertreter Tätigkeit hat mal 500€ erwirtschaftet, mal gar nichts.

Da ich zu diesem Zeitpunkt erst ein Jahr mit der Ausbildung fertig war, habe ich mich nicht mit Steuereklärungen beschäftigt und keine Abgegeben, da ich dachte ich müsse dies erst ab einem Einkommen von über 410€ als reinen Gewinn, da ich aber Spritkosten etc hatte habe ich nie einen gewinn von über 300€ gehabt durch die Handelsvertreter tätigkeit.

Jetzt habe ich ein schreiben bekommen:

Bescheid für 2015: Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Verspätungszuschlag = insgesamt 1200€

Einkommensteuer: 3515,00€
Abzug vom Lohn: 2615,00
verbleibene Beträge: 900€ (+ Soli + Verspätung = 1200€)


Was könnte ich am besten machen um die 1200€ Nachzahlung (für was auch immer) zu umgehen oder zu senken?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Festsetzung Finanzamt

Beitrag von muemmel »

Einspruch einlegen, die Steuererklärung für 2015 beifügen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Und übrigens lohnt sich in der Regel auch eine Erklärung für das Jahr des Ausbildungsendes - wenn das 2014 war, ist es noch nicht zu spät dafür...
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