Hallo,
ich arbeite für eine Niederländische Firma in Deutschland. Mein Wohnsitz ist auch in Deutschland. 3 x die Woche arbeite ich im Büro in Deutschland. Da setze ich ganz normal meine Pendlerpauschale ab. Ich fahre aber auch 2x die Woche ins Büro in den Niederlanden. Kann ich dann Reisekosten absetzen? Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg und Verpflegungsmehraufwendungen, da ich dann mehr als 8 Stunden außer Haus bin.
Fahrtkosten/ Verpflegungsmehraufwand/Pendlerpauschale
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Re: Fahrtkosten/ Verpflegungsmehraufwand/Pendlerpauschale
Da ist es fraglich, wo die erste Tätigkeitsstätte ist. Gibt es eine Zuordnung vom Arbeitgeber?
Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte ist mit der Pendlerpauschale abzurechnen und die Fahrt zum zweiten Arbeitsort mit den Reisekosten (Fahrtkosten für Hin- und Rückweg, sowie Verpflegungsmehraufwendungen)
Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte ist mit der Pendlerpauschale abzurechnen und die Fahrt zum zweiten Arbeitsort mit den Reisekosten (Fahrtkosten für Hin- und Rückweg, sowie Verpflegungsmehraufwendungen)