Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
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- Registriert: 27. Jul 2017, 14:11
Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Hallo liebes Forum,
Ich habe da mal eine Frage.
Ich besitze eine Schallplattensammlung und bin auch Sammler.
Nun kommt es vor dass ich mal eine Platte kaufe und innerhalb eines Jahres wieder verkaufe und einen Gewinn damit erzielt habe.
Kann mal höher, mal niedriger sein.
Es kommt auch vor dass ich eine die schon lange (mehr als ein Jahr!) in meiner Sammlung hatte verkauft habe.
Sollte ja ok sein und uninteressant für die Steuer?
Es sind über das Jahr ca. 2000 Euro Gewinn habe ich ermittelt weil doch einige aus meiner Sammlung die ich neu hatte den Besitzer gewechselt hat.
Ich frage ich mich, wo ich das angeben muss in der Steuererklärung. Muss ich eine Auflistung der Positionen mitschicken?
Es muss ja angegeben werden ohne das ich zwingend ein Gewerbe angemeldet habe?
Irgendwie komme ich da nicht zurecht gerade.
Bin zudem Kleinunternehmer.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Matthias
Ich habe da mal eine Frage.
Ich besitze eine Schallplattensammlung und bin auch Sammler.
Nun kommt es vor dass ich mal eine Platte kaufe und innerhalb eines Jahres wieder verkaufe und einen Gewinn damit erzielt habe.
Kann mal höher, mal niedriger sein.
Es kommt auch vor dass ich eine die schon lange (mehr als ein Jahr!) in meiner Sammlung hatte verkauft habe.
Sollte ja ok sein und uninteressant für die Steuer?
Es sind über das Jahr ca. 2000 Euro Gewinn habe ich ermittelt weil doch einige aus meiner Sammlung die ich neu hatte den Besitzer gewechselt hat.
Ich frage ich mich, wo ich das angeben muss in der Steuererklärung. Muss ich eine Auflistung der Positionen mitschicken?
Es muss ja angegeben werden ohne das ich zwingend ein Gewerbe angemeldet habe?
Irgendwie komme ich da nicht zurecht gerade.
Bin zudem Kleinunternehmer.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Matthias
Re: Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Hallo,
das sind private Veräußerungsgeschäfte, zu erklären in der Anlage SO Zeile 41 bis 47.
Falls man mehrere/sehr viele solche Geschäfte hatte (hast du ja angedeutet), dann würde ich das in einer gesonderten Aufstellung in gleicher Form darlegen, und in das Formular dann nur die Summen eintragen (bei Datum dann irgendetwas, interessiert nicht).
Stefan
das sind private Veräußerungsgeschäfte, zu erklären in der Anlage SO Zeile 41 bis 47.
Falls man mehrere/sehr viele solche Geschäfte hatte (hast du ja angedeutet), dann würde ich das in einer gesonderten Aufstellung in gleicher Form darlegen, und in das Formular dann nur die Summen eintragen (bei Datum dann irgendetwas, interessiert nicht).
Stefan
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Re: Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Danke Stefan
Das Formular hatte ich mir gestern besorgt.
Also du meinst eine gesonderte Auflistung mit einreichen in Form einer Exel Tabelle. Mit Ankaufsdatum und Verkauf. +natürlich Gewinn abzüglich Versandgebühren und etc ...
Viele Grüße Matthias
Das Formular hatte ich mir gestern besorgt.
Also du meinst eine gesonderte Auflistung mit einreichen in Form einer Exel Tabelle. Mit Ankaufsdatum und Verkauf. +natürlich Gewinn abzüglich Versandgebühren und etc ...
Viele Grüße Matthias
Re: Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Hallo,
ja, eine separate Aufstellung ist sinnvoll, wenn du nicht einen ganzen Packen an Formularen abgeben willst.
Stefan
ja, eine separate Aufstellung ist sinnvoll, wenn du nicht einen ganzen Packen an Formularen abgeben willst.
Stefan
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Re: Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Ein Haufen Blätter! Super. Ich muss ja eine Umstazsteuererklärung auch als Kleinunternehmer abgeben. Wird die Zahle aus den privaten Veräusserungen in die Anlage EÜR eingetragen. Finde es leider nicht! Oder bleibt da nur die Zahl, die ich von der Arbeit her verdient habe bestehen? Zeile 22 Summe! Gruß Matthias
Re: Gewinn aus Verkauf von Schallplatten
Hallo,
Die Grenze ist natürlich - wie so oft - fließend, der eine ist hauptsächlich Sammler, der andere betreibt quasi einen Plattenladen.
Schreibst du beispielsweise Rechnungen? (das mache ich bei meinem privaten Kram den ich bei Ebay verkaufe ausdrücklich nicht)
Wenn Gewerbe dann sind es jedenfalls keine Veräußerungsgeschäfte, sondern ganz normale gewerbliche Einkünfte (Anlage G, dazu eine EÜR in der der Gewinn ermittelt wird).
Stefan
Moment mal, ich hatte es so verstanden, dass du noch neben der Schallplattengeschichte Kleinunternehmer bist. Nun hört es sich aber so an als ob du das als Gewerbe ansiehst. Wie ist es denn nun?`Ich muss ja eine Umstazsteuererklärung auch als Kleinunternehmer abgeben.
Die Grenze ist natürlich - wie so oft - fließend, der eine ist hauptsächlich Sammler, der andere betreibt quasi einen Plattenladen.
Schreibst du beispielsweise Rechnungen? (das mache ich bei meinem privaten Kram den ich bei Ebay verkaufe ausdrücklich nicht)
Wenn Gewerbe dann sind es jedenfalls keine Veräußerungsgeschäfte, sondern ganz normale gewerbliche Einkünfte (Anlage G, dazu eine EÜR in der der Gewinn ermittelt wird).
Von welcher Arbeit sprichst du?Oder bleibt da nur die Zahl, die ich von der Arbeit her verdient habe bestehen?
Stefan