Umgang mit ALG II Bezug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
bob411
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2017, 23:32

Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von bob411 »

Einen schönen guten Abend,

ich habe 2016 die ersten 8 Monate ALG II bezogen und zum 1.9 endlich wieder Arbeit gefunden.
Somit habe ich 4 Monate je ca. 1800€ = 7200€brutto insgesamt im Jahr 2016 bekommen.
Das zuvor bekommene ALG II Geld ist doch nicht als Einkommen zu bewerten oder?
Ich hoffe nicht, denn dann würde ich doch unter dem Grundfreibetrag von 8600€ bleiben und die komplette Lohnsteuer (auch den Soli und die Kirchensteuer?) wieder bekommen, oder?

Ach ja, und wo muss ich den bezug des ALG II Geldes in der Einkommenssteuererklärung angeben?
Unter "Einkommensersatzleistungen" passt es ja nicht. Da darf nur das ALG I rein..

Danke schon mal.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von muemmel »

Das zuvor bekommene ALG II Geld ist doch nicht als Einkommen zu bewerten oder? So ist es - es ist kein Einkommen.
Ich hoffe nicht, denn dann würde ich doch unter dem Grundfreibetrag von 8600€ bleiben und die komplette Lohnsteuer (auch den Soli und die Kirchensteuer?) wieder bekommen, oder? Sie kriegen tatsächlich alles wieder, auch Soli und Kirchensteuer.
Ach ja, und wo muss ich den bezug des ALG II Geldes in der Einkommenssteuererklärung angeben? In die Zeile "Angaben zu Zeiten der Nichtbeschäftigung".
bob411
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2017, 23:32

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von bob411 »

Super, danke dir!
Allerdings kann ich die Anlage N in der Elster Software nicht aufrufen.
Dann werde ich es wohl auch auf dem postalischen Weg machen müssen..
bob411
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2017, 23:32

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von bob411 »

2 Fragen habe ich noch:

Ich bin gerade dabei die "Anlage N" auzsufüllen.
Dort gibt es ja 2 Seiten. Auf Seite 1 muss ich die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übertragen als auch den Zeitraum der Arbeitslosigkeit mit ALG2 Bezug.

Aber muss ich Seite 2 überhaupt ausfüllen?
Dort geht es doch eh um Kosten, die ich (da ich ja unter dem Grundfreibetrag liege) nicht absetzen kann?
Dann könnte ich mir all diese Angaben dort sparen..

Zudem würde ich gern wissen, ob ich eben jene Kosten dann in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend machen kann.
Das nennt sich doch Verlustübertrag oder so, richtig?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von muemmel »

Dort geht es doch eh um Kosten, die ich (da ich ja unter dem Grundfreibetrag liege) nicht absetzen kann? Dann könnte ich mir all diese Angaben dort sparen.. Können Sie auch.
Zudem würde ich gern wissen, ob ich eben jene Kosten dann in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend machen kann. Nö.
Das nennt sich doch Verlustübertrag oder so, richtig? Nö. Sie haben keinen Verlust, oder hatten Sie mehr als 7.200 Euro Werbungskosten? Nein? Dann ist Ihr Einkommen positiv und es gibt keinen Verlust, den man vortragen könnte...
bob411
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2017, 23:32

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von bob411 »

Hm, ich dachte, dass man Werbungskosten, die man nicht geltend machen konnte, im Folgejahr geltend machen kann.
Gibt es nicht sowas oder ist das in meinem Fall was anderes?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von muemmel »

Hm, ich dachte, dass man Werbungskosten, die man nicht geltend machen konnte, im Folgejahr geltend machen kann. Sie können Ihre Werbungskosten doch "geltend machen" - wenn Sie 7.200 Euro verdient haben, liegt Ihre Steuer bei null Euro. Und wenn Sie 2.000 Euro Werbungskosten haben, dann liegt Ihr Einkommen bei 5.200 Euro und die Steuer immer noch bei null Euro. Falls Sie "geltend machen" mit "wirkt sich in jedem Fall steuerlich aus" verwechseln, muß ich Sie allerdings enttäuschen - das ist falsch.
bob411
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2017, 23:32

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von bob411 »

Ok, verstehe.
Danke nochmals!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umgang mit ALG II Bezug

Beitrag von muemmel »

Kleiner Hinweis noch: Kirchensteuern sind ja steuerlich absetzbar, weswegen sich für Kirchenmitglieder eigentlich immer eine Steuererklärung lohnt. Da Sie 2017 allerdings alle Kirchensteuern für 2016 wiederkriegen, wirkt sich das 2018 negativ auf die Erklärung für 2017 aus, d. h., die erstatteten Kirchensteuern werden dann von den gezahlten abgezogen.
Antworten