Sonstige Einnahmen Mindern od. XI B 68/07, BFH/NV 2008

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Felix_Dresden
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Registriert: 26. Dez 2016, 16:30

Sonstige Einnahmen Mindern od. XI B 68/07, BFH/NV 2008

Beitrag von Felix_Dresden »

Guten Tag und frohe Weihnachten,


ich habe gerade ein kleines Problem bei einer Steuererklärung.

Folgender Fall.

Person A ( Unterhalts Zahler)
Person B (Unterhalt Empfänger
Jährliche Zahlung 12.000€


Person A kann die Zahlungen als Sonderausgaben in der Steuerklärung ansetzen, wenn Anlage U vorhanden und der Unterhalt als sonstige Einkünfte bei Person B angegeben ist.

Nun zu meinem Problem. Person A hat ebenfalls die zu zahlen Steuern übernommen, die in diesem Fall zwischen 300 und 400€ je nach Jahr liegen.


Jetzt habe ich gelesen, dass Person B diese Zahlung ebenfalls als Einkommen laut BFH-Urteil vom 28.11.2007, XI B 68/07, BFH/NV 2008 S. 372 angeben muss und diese wiederum bei Person A als Sonderausgaben angesetzt werden können.


Jetzt ist die Frage wie man das praktisch bewerkstelligen soll? Person B kann die Erklärung als erstes abgeben und bekommt dann den Bescheid. Somit weiß Person A wie viel Steuern angesetzt werden können. Aber was macht Person B nun? Die Steuern können ja erst nach seinem Steuerbescheid angesetzt werden.



Andere Frage.
Ist es möglich die sonstigen Einkünfte noch zu mindern?

Die Anwaltskosten für einen Ehe Streit kann man ansetzen.
Bei den Werbungskosten gibt es ja nur eine geringe Pauschale.


Ich hoffe ihr habt mich einigermaßen verstanden.


Gruß Felix
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Sonstige Einnahmen Mindern od. XI B 68/07, BFH/NV 2008

Beitrag von muemmel »

Aber was macht Person B nun? Ganz einfach - man setzt alles an, wenn man es zahlt/erhält. Wenn B 2018 die Steuererklärung für 2017 macht und da kommen 300 Euro Steuern raus, zahlt A die ja auch erst 2018 und A und B können die erst in der Erklärung für 2018 absetzen bzw. versteuern.
Ist es möglich die sonstigen Einkünfte noch zu mindern? Klar. Wie sieht es denn z. B. mit der Kranken- und Pflegeversicherung von B aus?
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