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Rentensteuer

Verfasst: 3. Feb 2010, 15:43
von Rosi
Hallo zusammen,
meine Mutter bezieht seit 2005 eine gesetzliche Rente. Muss sie Steuern zahlen? Über weitere Einkünfte verfügt sie nicht.
Danke vorab für eine Antwort
Rosi

Re: Rentensteuer

Verfasst: 4. Feb 2010, 13:15
von Bolle
Hallo,
da du nicht geschrieben hast, wie hoch die Rente ist, :? kann dir auch niemand sagen ob deine Mutter Steuern zahlen muss oder nicht.
Ein paar Angaben solltest du schon machen :)
Gruß
Bolle

Re: Rentensteuer

Verfasst: 4. Feb 2010, 19:05
von Rosi
Hallo,
tut mir leid,die Rente beträgt 1400 Euro brutto.
Grüße
Rosi

Re: Rentensteuer

Verfasst: 8. Feb 2010, 16:46
von Bolle
Hallo,
alles klar,in diesem Fall besteht keine Steuerpflicht :)
Grüße
Bolle

Re: Rentensteuer

Verfasst: 9. Feb 2010, 09:39
von Gustav 58
Hallo,
weißt du vielleicht auch, wie lange man rückwirkend Steuern zahlen muss, wenn man nichts eingereicht hat? :?
Danke im voraus
Gustav

Re: Rentensteuer

Verfasst: 17. Feb 2010, 16:20
von Bolle
Hallo Gustav,
es gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Diese beginnt spätestens drei Jahre nach Ablauf des auf das betroffene Steuerjahr folgende Kalenderjahr.
Hört sich ja grausam an :shock: . Also an einem Beispiel:. für 2005 tritt die Festsetzungsverjährung z.B. am 31.12.2012 ein.
Alles klar?
Grüße
Bolle

Re: Rentensteuer

Verfasst: 4. Okt 2012, 12:51
von Beate
Hallöchen,

ich hab mal eine Frage zur Rentenbesteuerung. Wie errechne ich den steuerfreien Teil der Rente?

1. Rente gesamtes Jahr 2010: 13.233 EURO Rentenbeginn 01.07.1993
2. Rente gesamtes Jahr 2010: 6.934 EURO Rentenbeginn 22.03.1990

LG Beate

Re: Rentensteuer

Verfasst: 5. Okt 2012, 16:53
von Beate
Also der vom Finanzamt derzeitig berücksichtigte steuerfreie Betrag scheint aus der Bruttorente aus dem Jahr 2005 ermittelt worden zu sein. Es werden 50 Prozent als steuerfrei und 50 Prozent als steuerpflichtig angesehen, gem. § 22 EStG Nr. 1 a) aa).
Die Rentenerhöhungen seither werden offensichtlich zu 100 Prozent besteuert, da sich der steuerfreie Betrag nicht ändert.

Im § 22 EStG steht unter anderem: "7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht."

Sind Rentenerhöhungen, welche ja nicht jedes Jahr stattfinden, als regelmäßige Anpassungen anzusehen?
Ich denke: nein und somit müsste bei Rentenanpassungen eine Neuberechnung des steuerfreien Betrages stattfinden.
Aber wie sieht das dann in der Praxis aus?

P.S.
Eine Nachfrage beim Finanzamt ergab, dass die Mitarbeiter mir zur Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente keine Auskunft geben konnten, da sie keine Ahnung haben! :o
Sie lassen alles von Ihrem Computerprogramm berechnen und können es nicht nachvollziehen. Man hat mir nur sagen können, in welchem Paragrafen ich nachlesen muss.

Re: Rentensteuer

Verfasst: 7. Okt 2012, 14:33
von schlauelia
im EStG steht alles - aber bei Renten vor 2005 sind idR 50% Freibetrag und es weden noch Krankenversicherungsbeiträge, die ja auch mit der Rente abgezogen oder gar gesondert gezahlt werden abgezogen und auch Spenden, Kirchensteuer, außergewöhnlich eBelastungen - und wenn man dann über 8.004,-- liegt fältt Steuer an.

Übrigens es gibt Leute, die machen eine Steiuererklärung legal und beruflich - oder reparieren Sie Ihr Auto selber oder operieren Ihren Blinddarm selber?

Lia

Re: Rentensteuer

Verfasst: 7. Okt 2012, 14:43
von Beate
...und ich mach meine Steuererklärung legal privat und nach Aufforderung des Finanzamtes.