Also der vom Finanzamt derzeitig berücksichtigte steuerfreie Betrag scheint aus der Bruttorente aus dem Jahr 2005 ermittelt worden zu sein. Es werden 50 Prozent als steuerfrei und 50 Prozent als steuerpflichtig angesehen, gem. § 22 EStG Nr. 1 a) aa).
Die Rentenerhöhungen seither werden offensichtlich zu 100 Prozent besteuert, da sich der steuerfreie Betrag nicht ändert.
Im § 22 EStG steht unter anderem: "7Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung und bleiben bei einer Neuberechnung außer Betracht."
Sind Rentenerhöhungen, welche ja nicht jedes Jahr stattfinden, als regelmäßige Anpassungen anzusehen?
Ich denke: nein und somit müsste bei Rentenanpassungen eine Neuberechnung des steuerfreien Betrages stattfinden.
Aber wie sieht das dann in der Praxis aus?
P.S.
Eine Nachfrage beim Finanzamt ergab, dass die Mitarbeiter mir zur Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente keine Auskunft geben konnten, da sie keine Ahnung haben!

Sie lassen alles von Ihrem Computerprogramm berechnen und können es nicht nachvollziehen. Man hat mir nur sagen können, in welchem Paragrafen ich nachlesen muss.