Hallo,
ich habe im letzten Jahr eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Im Internet habe ich recherchiert und ich glaube die Fachläute sind sich "fast" einig, dass die Kapitalabfindung steuerfrei ist.
Ich weiß nicht wie ich das in meiner Steuererklärung angeben soll?
Formlos? In meiner Steuersoftware finde ich keine Anhaltspunkte wie ich das Angeben soll?
Oder sollte ich meine Fragfe anders stellen: "Ist eine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung anzugeben"?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Gruß
gmsdd
Steuerfreie Kapitalabfindung
Re: Steuerfreie Kapitalabfindung
Wenn sie steuerfrei ist, dann braucht sie nicht eingetragen zu werden.
Re: Steuerfreie Kapitalabfindung
Vielleicht war ich mit meiner Ausführung und der Betreff-Zeile zu voreilig.
Niemand kann mir sagen, ob die Kapitalabfindung steuerfrei ist, auch nicht die Versicherung.
Niemand kann mir sagen, ob die Kapitalabfindung steuerfrei ist, auch nicht die Versicherung.
Re: Steuerfreie Kapitalabfindung
Hallo, kannst Du mir sagen, wie das Thema ausgegangen ist? Hast Du die Kapitalabfindung versteuern müssen?