Hallo,
mich interessiert, wie hoch eine Singlerente sein darf (berentet seit 1996) , damit keine Steuern anfallen?
Hätte man sich vielleicht schon selbst ans Finanzamt wenden müssen oder kommt das Finanzamt auf einen zu, wenn man steuerpflichtig ist?
Gleich mehrere Fragen, über Antworten würde ich mich freuen.
Grüße
R.
Rentenhöhe
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Re: Rentenhöhe
ca. 17000,-- : 50% sind steuerpflichtig- davon ab KV7PV und Sonderausg. mind. 36,-- auch Abzug von aßergewöhnlichen Belastungen, die gerade im Alter durch Pflege- und Krankheitskosten hoch sein können!ü
GrundFB 2013 8.130,-- 2014 8.354,--
Ja: FA schreibt an, wenn ggf. Steuerpflicht, aber das kann auch erst Jahre später sein und dann gibt es ggf.Nachzahlungen und Zinsen - daher lieber jährlich überschlagen und ggf. einfach mal Steuererklärung abgeben, wenn an der Grenze!
Lia
GrundFB 2013 8.130,-- 2014 8.354,--
Ja: FA schreibt an, wenn ggf. Steuerpflicht, aber das kann auch erst Jahre später sein und dann gibt es ggf.Nachzahlungen und Zinsen - daher lieber jährlich überschlagen und ggf. einfach mal Steuererklärung abgeben, wenn an der Grenze!
Lia
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Re: Rentenhöhe
Super, vielen Dank für die prompten, hilfreichen Infos
Schönen Tag
Grüße
R.
Schönen Tag
Grüße
R.
Re: Rentenhöhe
Ich darf das mal etwas nach oben korrigieren: Es sind lässig 20.000 Euro steuerfrei. Besteuert werden ja, wie erwähnt, nur 50 % - macht 10.000 Euro. Da bei 20.000 Euro Jahresrente allein 2.000 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung gehen, sind wir bei 8.000 Euro und damit unter dem Grundfreibetrag.
auch Abzug von aßergewöhnlichen Belastungen, die gerade im Alter durch Pflege- und Krankheitskosten hoch sein können! Das ist grundsätzlich richtig, nur muß die zumutbare Belastung erstmal geknackt werden. Wenn wir unseren Single-Beispielrentner mal 30.000 Euro im Jahr kriegen lassen und davon ausgehen, daß er keine minderjährigen Kinder hat, sind wir bei 6 % zumutbarer Belastung - 1800 Euro im Jahr. Da muß er erstmal drüberkommen...
auch Abzug von aßergewöhnlichen Belastungen, die gerade im Alter durch Pflege- und Krankheitskosten hoch sein können! Das ist grundsätzlich richtig, nur muß die zumutbare Belastung erstmal geknackt werden. Wenn wir unseren Single-Beispielrentner mal 30.000 Euro im Jahr kriegen lassen und davon ausgehen, daß er keine minderjährigen Kinder hat, sind wir bei 6 % zumutbarer Belastung - 1800 Euro im Jahr. Da muß er erstmal drüberkommen...