Rentenbezug EU-Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Fragefuchs
Beiträge: 1
Registriert: 27. Okt 2021, 16:00

Rentenbezug EU-Ausland

Beitrag von Fragefuchs »

Hallo,

beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hinzu kommt eine Leistung aus den Niederlanden, da ich in der Vergangenheit mal ein paar Jahre dort gearbeitet habe (als Grenzpendler, immer in Deutschland gewohnt).

Die Leistung aus den Niederlanden wurde Ende Dezember 2020 bewilligt, und zwar rückwirkend zum Oktober 2019. Zahlungsbeginn war Mitte Januar 2021 (monatliche Zahlungen und Nachzahlung Oktober 2019 – Dezember 2020). Es wurde und wird „Loonheffing“ einbehalten, also in NL versteuert.

Von Oktober 2019 bis Dezember 2020 war die Art der Leistung „WGA-uitkering“ (lohnbezogene Leistung nach WIA-Gesetz), seit Januar 2021 ist es „Loonaanvullingsuitkering“ (Lohnausgleichsleistung). Beides gehört wohl zur Invaliditätsversicherung der UWV-Behörde.

Frage 1: muss die Nachzahlung schon für 2020 oder erst für 2021 angegeben werden?
Frage 2: wird die Angabe als ausländische Rente unter „R-AUS“ akzeptiert? Oder könnte man sich an den Übersetzungen (lohnbezogen, Lohnausgleich) stören?

Danke
Antworten