Hallo,
mein Arbeitgeber bietet an, eine Einmalzahlung im Zusammenhang mit der angebotenen Altersteilzeit als Nachteilsausgleich ggü. der normalen Alterstrente auszuzahlen oder in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Wenn ich es korrekt verstanden habe, wird die Zahlung en bloc mit dem Lohn des letzten Jahres ausgezahlt und mit dem Einkommenssteuersatz versteuert ODER ohne Steurerabzug in die Rentenversicherung eingezahlt, und dann bei Auszahlung der Rente mit dem Rentensteuersatz versteuert.
Wie kann man berechnen, was günstiger ist, bzw. ab welchem Zeitpunkt die Version "Rentenaufstockung" günstiger ausfällt?