Hallo,
in der Einkommensteuererklärung 2020 sind Nachzahlungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus den Jahren 2018 und 2019 enthalten. Die Komplettesumme (2018-2020) habe ich in der Anlage R angegeben. Die Nachzahlungen der Jahre 2018 und 2019 wurden in der Zeile 18 ausgewiesen.
Meine Frage ist, handelt es sich bei diesen Nachzahlungen um außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG und kann die "Fünftelregelung" angewandt werden?
Laut Finanzamt ist dies nicht der Fall.
Nachzahlung Berufsunfähigkeitsrente - Fünftelregelung
Re: Nachzahlung Berufsunfähigkeitsrente - Fünftelregelung
In § 34 Abs.2 EStG sind die außerordentlichen Einkünfte, auf die Absatz 1 anzuwenden ist, abschließend aufgezählt - Rentennachzahlungen sind nicht dabei.