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Zuwendung von Stiftungsgeld versteuern

Verfasst: 10. Apr 2021, 20:36
von Kia
Hallo, ich werde für meinen Umzug von einer Stiftung einen Zuschlag bekommen in Höhe von 500 Euro. Muss ich das als Rentnerin versteuern? Ich wollte eigentlich den Teil der Umzugskosten, den ich selbst finanziert habe, von der Steuer absetzen, aber da ist ja dann die Rechnung anders als die Summe auf dem Kontoauszug.

VG Kia

Re: Zuwendung von Stiftungsgeld versteuern

Verfasst: 13. Apr 2021, 20:16
von Anomanderrake27
Umzugskosten können nur als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit Einkünften stehen. Da Sie Rente beziehen, dürfte dies wahrscheinlich nicht der Fall sein. Ein Abzug ist somit nicht möglich.

Der Zuschlag der Stiftung ist hingegen nicht steuerbar, da dieser unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fällt. Somit ist dieser Betrag nicht zu versteuern.

Re: Zuwendung von Stiftungsgeld versteuern

Verfasst: 14. Apr 2021, 12:18
von muemmel
Die TE schreibt ja auch nirgends, sie wolle den Umzug "als Werbungskosten" absetzen - ein Umzug kann auch als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, sofern man eine Firma damit beauftragt. Und das dürfen dann auch Rentner absetzen...