Befreiung zur Abgabe von Einkommensteuererklärung-Freibetrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NeulingD
Beiträge: 10
Registriert: 21. Jan 2021, 12:56

Befreiung zur Abgabe von Einkommensteuererklärung-Freibetrag

Beitrag von NeulingD »

Guten Tag liebe Forummitglieder,

folgende Frage kommt bei mir auf:

Ich und meine Frau sind Rentner und befreit von der Abgabe von der Einkommenssteuererklärung, weil unsere gemeinsame Rente einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Jetzt zur Frage:
Ich würde gerne bei einem Broker ein Depot eröffnen und Aktien kaufen und verkaufen, um unseren gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 1602€ auszunutzen.
Besteht hierbei in irgendeiner Weise die Gefahr, dass ich wg. Aktienkäufe und Verkäufe die Voraussetzungen für die Befreiung der Abgabe der Einkommenssteuererklärung verliere? Muss ich irgendetwas steuerrechtlich beachten, wenn ich als Rentner mit der o.g. Befreiung von der Abgabe von der Einkommenssteuererklärung ein Depot eröffne und Wertpapiere kaufe und verkaufe? Ich möchte nicht die Voraussetzungen für die Befreiung von der Abgabe von der Einkommenssteuererklärung verlieren.

Leider habe ich steuerrechtlich sehr wenig Ahnung und würde mich über Antworten freuen.

Vielen Dank im voraus!
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Befreiung zur Abgabe von Einkommensteuererklärung-Freibetrag

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal, so etwas wie eine gesonderte Befreiung von der Einkommensteuererklärung gibt es nicht, es ist gesetzlich geregelt ab wann man erklären muss.
Die Finanzämter klären mit einem Schreiben welches du vermutlich hast nur darüber auf, dass es mit den damals erklärten Daten keine Verpflichtung gibt.
Wenn man - gerade als Rentner - nur knapp unter dem Grundfreibetrag liegt sollte man immer mal wieder nachrechnen, ob nicht doch Steuern zu zahlen sind (Rentenerhöhungen sind komplett steuerpflichtig, und der Grundfreibetrag steigt in der Regel langsamer - sprich: er verliert das Wettrennen).

Nun zu den Kapitalerträgen: Solange du/ihr unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt ändert das nichts. Und sogar darüber könnt ihr einfach mit der Abgeltungsteuer zufrieden sein, auch dann muss keine Erklärung abgegeben werden (Ausnahme: Die Kirchensteuerdaten wurden geblockt, dann muss man eine - ich nenne sie mal - KAP-Light abgeben).

Stefan
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