Angestellten Verhältnis + Beamten "Witwenrente"

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FrauK
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2020, 12:21

Angestellten Verhältnis + Beamten "Witwenrente"

Beitrag von FrauK »

Hallo erstmal,

folgende Konstellation - Person A arbeitet in einem Angestellten Verhältnis, ganz normal gesetzlich Versichert - Steuer Klasse 1, seit 2017 Witwe eines Beamten - vom verstorbenen Partner bekommt Person A jährlich einen Lohnsteuerbescheid vom Landesamt f. Zentrale Dienste, "Witwenrente" - auf diesem Lohnsteuerbescheid sind die Bezüge mit der Steuerklasse 6 versteuert.

Für die Einkommenssteuererklärung wurde eine Nachzahlung von ca. 1150 € errechnet, soweit so gut - jetzt kommt der Steuerbescheid: darin wird die Nachzahlung nochmal um 580€ auf 1730 €hoch geschraubt,

Was genau der Finanzbeamte gemacht hat: er hat den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwändungen um 6495 € gekürzt, von 24.305 € runter auf 17.810 €.

Mögliche Gründe: Steuerpflichtige Person gehört zur Gruppe der § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG oder Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 EStG werden bezogen. So der Wortlaut im Steuerprogramm beim Prüfen des Bescheids.

Kann das korrekt sein, dass der Höchstbetrag bei einer normal Angestellen, gesetzlich Versicherten Person gekürzt werden kann? Person A ist ja nicht verbeamtet.

Vielleicht kann hier ja jemand Aufklärung schaffen, ich blicke da irgendwie nicht mehr durch.


Beste Grüße,

PS: ich hoffe ich bin hier im richtigen Thread gelandet...
FrauK
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2020, 12:21

Re: Angestellten Verhältnis + Beamten "Witwenrente"

Beitrag von FrauK »

Hat sich erledigt, es könnt so einfach sein, wenn man ein paar mehr Informationen elektronisch vom FA übermittelt bekäme, nachdem der Bescheid per Post da war - hat sich alles aufgeklärt... und auch die Suche nach dem vermeintlichen Fehler... Vorsorgeaufwand wurde gekürzt weil die Witwenrente eines verstorbenen Beamten, eben wie die Bezüge eines Beamten gehandhabt werden - die Kürzung hatte logischerweise keinen Einfluss auf die errechnete Steuerschuld... (das passiert, wenn man nach 10 Std Arbeit nochmal etwas kurzfristig prüft...) - die Erhöhung war die Vorauszahlung für 2020 für die Zahltermine 1-3 ... das sowas nicht separat im elektronischen Bescheid ausgewiesen wird, ist mir ein Rätsel... (verwendetes Steuerprogramm war das klassische Wiso...)

Beste Grüße
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