Hohe Nachzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bitas
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2020, 11:06

Hohe Nachzahlung

Beitrag von Bitas »

Hallo liebe Gemeinde,

ich bin rückwirkend, seit 2017, in Erwerbsminderungsrente.
Letztes Jahr habe ich einen Antrag auf Betriebsrente gestellt, der auch Genehmigt wurde.
Im Mai 2019 habe ich dann eine Nachzahlung von 11.522€ (Netto)bekommen, seit 2017.
Montalich erhalte ich ca. 540€ Brutto Betriebsrente plus ca. 1560€ Brutto gesetzliche Rente.
Ich bin seit Juni 2019 alleinerziehen, davor Single.

Jetzt habe ich bei Elster meine Eingaben gemacht und schockiert festgestellt das ich ca. 2500€ nachzahlen muss.
Kann das jemand abschätzen ob der hohe nachzahl Betrag OK ist oder ich eventuell was falsch eingetragen habe?
Kommt bei mir die fünftel Regelung in betracht und wenn ja macht das das Finanzamz selbständig?

Ich habe bestimmt irgendwelche wichtigen Infos vergessen, einfach Fragen, ich bin für jede Hilfe dankbar.

Danke und Gruß
Zuletzt geändert von Bitas am 25. Feb 2020, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hohe Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Ja, das unterliegt der Fünftelregelung, und ja, die benutzt das FA automatisch, wenn man die Anlage R korrekt ausfüllt.
Bitas
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2020, 11:06

Re: Hohe Nachzahlung

Beitrag von Bitas »

Dabke!
In Anlage R habe ich die gesetzliche Rente geschrieben, in Anlage N die Betriebsrente.
Korrekt?
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Hohe Nachzahlung

Beitrag von muemmel »

Vielleicht, vielleicht auch nicht - Betriebsrenten können je nach den Umständen in N oder R gehören.
Michael P.
Beiträge: 1
Registriert: 26. Feb 2020, 10:54

Re: Hohe Nachzahlung

Beitrag von Michael P. »

Hallo!

Wenn du dir ganz unsicher bist, solltest du das vielleicht wirklich mit einem Steuerberater abklären, der da einmal drüber schaut. Manchmal ist das bei so komplizierteren Geschichten wo viel Zeit zwischen war, sinnvoller...
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