Hallo liebe Gemeinde,
ich bin rückwirkend, seit 2017, in Erwerbsminderungsrente.
Letztes Jahr habe ich einen Antrag auf Betriebsrente gestellt, der auch Genehmigt wurde.
Im Mai 2019 habe ich dann eine Nachzahlung von 11.522€ (Netto)bekommen, seit 2017.
Montalich erhalte ich ca. 540€ Brutto Betriebsrente plus ca. 1560€ Brutto gesetzliche Rente.
Ich bin seit Juni 2019 alleinerziehen, davor Single.
Jetzt habe ich bei Elster meine Eingaben gemacht und schockiert festgestellt das ich ca. 2500€ nachzahlen muss.
Kann das jemand abschätzen ob der hohe nachzahl Betrag OK ist oder ich eventuell was falsch eingetragen habe?
Kommt bei mir die fünftel Regelung in betracht und wenn ja macht das das Finanzamz selbständig?
Ich habe bestimmt irgendwelche wichtigen Infos vergessen, einfach Fragen, ich bin für jede Hilfe dankbar.
Danke und Gruß
Hohe Nachzahlung
Hohe Nachzahlung
Zuletzt geändert von Bitas am 25. Feb 2020, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hohe Nachzahlung
Ja, das unterliegt der Fünftelregelung, und ja, die benutzt das FA automatisch, wenn man die Anlage R korrekt ausfüllt.
Re: Hohe Nachzahlung
Dabke!
In Anlage R habe ich die gesetzliche Rente geschrieben, in Anlage N die Betriebsrente.
Korrekt?
In Anlage R habe ich die gesetzliche Rente geschrieben, in Anlage N die Betriebsrente.
Korrekt?
Re: Hohe Nachzahlung
Vielleicht, vielleicht auch nicht - Betriebsrenten können je nach den Umständen in N oder R gehören.
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- Registriert: 26. Feb 2020, 10:54
Re: Hohe Nachzahlung
Hallo!
Wenn du dir ganz unsicher bist, solltest du das vielleicht wirklich mit einem Steuerberater abklären, der da einmal drüber schaut. Manchmal ist das bei so komplizierteren Geschichten wo viel Zeit zwischen war, sinnvoller...
Wenn du dir ganz unsicher bist, solltest du das vielleicht wirklich mit einem Steuerberater abklären, der da einmal drüber schaut. Manchmal ist das bei so komplizierteren Geschichten wo viel Zeit zwischen war, sinnvoller...