Hallo,
Ich beziehe eine betriebliche Waisenrente, die aktuell mein einziges "Einkommen" ist und daher in Steuerklasse I versteuert wird, was aber de facto egal ist, weil ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe. Dies ändert sich nun aber, da ich ab nächsten Monat einen Job neben dem Studium antrete, indem ich voraussichtlich mehr Geld verdienen werde als mit der betrieblichen Waisenrente. Das dürfte eigentlich dazu führen, dass die betriebliche Waisenrente zukünftig in Steuerklasse VI versteuert wird und das Einkommen meines neuen Jobs in Steuerklasse I oder?
Jetzt stellt sich mir allerdings die Frage ob meine betriebliche Waisenrente nicht als Minijob anzusehen ist, da die Höhe meiner betrieblichen Waisenrente unter der "Minijob-Grenze" liegt? Als Folge könnte ich dann ja die Waisenrente als Minijob über die Pauschsteuer (2%) versteuern.
Vielen Dank schon mal!
Betriebliche Waisenrente in Steuerklasse VI
Re: Betriebliche Waisenrente in Steuerklasse VI
Nein, selbstverständlich nicht - ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, was die Rente ganz offensichtlich nicht ist. Man kann nicht beliebig Einkünfte zu Minijobs erklären, nur weil diese unter 450 Euro liegen.
Re: Betriebliche Waisenrente in Steuerklasse VI
Liegen Sie denn mit dem Job und dem steuerpflichtigen Teil der Rente insgesamt über 1.000 Euro pro Monat? Falls nicht, kriegen Sie die gezahlte Steuer ohnehin per Steuererklärung zurück...