Witwenrente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SvenjaGo
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jan 2022, 06:29

Witwenrente

Beitrag von SvenjaGo »

Hallo.

Seit Jahren mache ich die Steuererklärung für meine Mutter.
Sie ist berufstätig (steht kurz vor der Rente) und erhält seit 1991 Witwenrente.

Meine Mutter musste eigentlich nie Steuern zurück zahlen.

Vor drei Jahren dann die erste vierstellige Nachzahlung.

Die Dame vom Finanzamt erklärte mir am Telefon wie und wo ich die Witwenrente eintragen muss da ich diese Feld immer offen gelassen habe. Mir wurde gesagt dies wird automatisch übermittelt und daher müsste ich das nicht angeben. In den Steuerbescheiden stand sie aber natürlich immer mit drauf.

Jetzt hat meine Mutter die Frist "verpennt" und noch eine Verlängerung erhalten, sodass ich gestern an der Steuererklärung sahs. Und wieder wurde mir angezeigt das sie einen fast vierstelligen Betrag nachzahlen müsste.

Seitdem die Witwenrente mit dort eingetragen wird und nicht wie vorher auch durch die automatische Übermittlung gibt es solche hohen Nachzahlungen.

Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich das Jahr (also seit 1991) in Anlage R eintragen muss und die Differenz von 1991 (also dem Rentenstart) bis zum jetzigen Zeitpunkt eintragen muss.

Jedes Jahr rechne ich dann die Monate Januar bis Oktober und nach der Rentenanpassung von November bis Dezember aus und trage alles ein.

Aber irgendwo ist anscheinend ein Fehler den ich absolut nicht finden kann.

Kann mir jemand helfen?

Ich möchte meiner Mutter helfen und es macht mich immer traurig wenn sie solche Summen nachzahlen muss. Vorallem weil jeder den ich kenne immer eine Rückerstattung erhält.
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Witwenrente

Beitrag von Severina »

Nun, wenn die Mutter zusätzlich zum Gehalt - für das im Wege der Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer geleistet wird - noch zusätzliche Einkünfte hat, fallen für diese natürlich auch Steuern an. Das muss Dich auch nicht "traurig machen", denn im Gegenzug erhält sie schließlich die Rente.

Falls Du die Erklärung über Elster.de machst: dort können ggf.geleistete Steuervorauszahlungen, die bei Nachzahlungen in dieser Größenordnung an sich festgesetzt werden, nirgendwo angegeben werden, die muss man manuell von der Nachzahlung abziehen.Über solche Vorauszahlungen hat Deine Mutter einen Bescheid erhalten. Sie sind am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. jeden Jahres fällig, zu diesen Terminen kannst Du sie in den Kontoauszügen suchen.
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