Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen,
bei zwei zeitlich getrennten Zeiträumen?
In der „"Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2021“
steht:
Regelaltersrente
Rentenbeginn am 01.08.2021
Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen
vom 01.05.2007 bis zum 30.09.2008,
(einzutragen in die Anlage R. Zellen 7 und 8)
Es wurde eine vorhergehende Rente bezogen
vom 01.05.2012 bis zum 31.07.2021.
(einzutragen in die Anlage R, Zeilen 7 und 8.)
Im Formular Einkommensteuererklärung „Anlage R“, Seite 1 gibt es
– für EINE Rente !!! –
in Zeile 7 und 8 die Eingabefelder Nr. 105 und 106
für „Vorhergehende Rente Beginn bzw. Ende“
nur ein Mal.
Frage1:
======
Welches Datum muss ich bei „Beginn der vorherigen Rente“
Eingabefelder Nr. 105 eintragen?
Frage2:
======
Welches Datum muss ich bei „Ende der vorherigen Rente“
Eingabefelder Nr. 106 eintragen?
Im Voraus vielen Dank für die richtige Antwort und Begründung.
Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, bei zwei zeitlich getrennten Zeiträumen?
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 27. Nov 2021, 06:39
Re: Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, bei zwei zeitlich getrennten Zeiträumen?
Lass Dir von der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung schicken, da steht alles drin (und da genau diese Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, verwendet es die sowieso)
Re: Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, bei zwei zeitlich getrennten Zeiträumen?
Lass Dir von der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung schicken, da steht alles drin (und da genau diese Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, verwendet es die sowieso)
Oder verwende die vorausgefüllte Steuererklärung.
Oder verwende die vorausgefüllte Steuererklärung.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 27. Nov 2021, 06:39
Re: Was bei „Beginn und Ende der vorherigen Rente“ eintragen, bei zwei zeitlich getrennten Zeiträumen?
Hallo Severina,
genau das liegt bereits vor!
Das nennt sich "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2021".
Siehe meine Frage.
genau das liegt bereits vor!
Das nennt sich "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2021".
Siehe meine Frage.