Hallo Allen,
meine Mutter erhält seit 20 Jahre Rente und seit einem Jahr noch zusätzlich Witwenrente.
Nun hat sie knapp über 2000 Euro Brutto von der gesetzlichen Rentenversicherung im Monat und könnte damit über die Grenze kommen Einkommensteuer zu bezahlen. Allerdings gilt die Rentenbesteuerung ja auch erst seit 2005, aber die Witwenrente ist jetzt erst dazu gekommen.
Ich erwarte jetzt keine Steuerauskunft dazu, gehe selbst auch davon aus, dass sie nichts bezahlen muss.
Um sicher zu gehen hab ich aber eine andere Frage diesbezüglich:
1) Kann man warten bis das Finanzamt eine Aufforderung schickt oder muss man selbst tätig werden?
2) Wird man bestraft oder betrifft das nur Nachzahlungen, wenn man z.B. 5 Jahre später eine Aufforderung bekommt?
Vielen Dank
Oliver
Warten auf Aufforderung vom Finanzamt für Rentenbesteuerung
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Warten auf Aufforderung vom Finanzamt für Rentenbesteuerung
zu 1. wenn man genau weiß, dass eine steuer rauskommt, muss man tätig werden - aber bei einer älteren Frau, wird das mE nicht beanstandet - und das FA ist auch nicht so hinterher, dass es immer sofort alle Fälle aufgreift!
zu 2. bestraft, würde heißen. Geldstrafe - Nachzahlungen + Verspätungszuschläge/-zinsen könnten kommen, aber bei Rente 2000,-- und ggf. Krankheits-Pflegekosten, kommt kaum Nachzahlung raus ( wenn nicht doch noch andere Einkünfte vorliegen!).
Wenn Sie als Sohn dies mal überprüfen wollen, z.B. über elster... oder ein Stb macht das auch.
Lia
zu 2. bestraft, würde heißen. Geldstrafe - Nachzahlungen + Verspätungszuschläge/-zinsen könnten kommen, aber bei Rente 2000,-- und ggf. Krankheits-Pflegekosten, kommt kaum Nachzahlung raus ( wenn nicht doch noch andere Einkünfte vorliegen!).
Wenn Sie als Sohn dies mal überprüfen wollen, z.B. über elster... oder ein Stb macht das auch.
Lia
Re: Warten auf Aufforderung vom Finanzamt für Rentenbesteuerung
Hallo,
Vielleicht reicht das ja schon um unter den Grundfreibetrag von ca. 9000 Euro zu kommen.
Stefan
Von ihrer richtigen Rente ist schon mal grob die Hälfte steuerfrei, und von der Witwenrente auch nochmal ca. 25%. Außerdem können die Vorsorgeaufwendungen (hier Kranken- und Pflegeversicherung) als Sonderausgaben abgesetzt werden.Nun hat sie knapp über 2000 Euro Brutto ...
Vielleicht reicht das ja schon um unter den Grundfreibetrag von ca. 9000 Euro zu kommen.
Stefan
Re: Warten auf Aufforderung vom Finanzamt für Rentenbesteuerung
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Weil es nicht so klar ist für uns, wollte ich da erst auch nicht tätig werden.
Ich hab ihr letztes Jahr gesagt, es könnte sein, dass du Steuer ab jetzt bezahlen musst, wir aber einfach warten sollten bis das Finanzamt auf uns zukommt.
Evtl. musst du dann auch nachzahlen, das kann aber dann nicht viel sein. Seitdem hab ich den Eindruck die Unsicherheit gefällt ihr nicht.
Irgendwie auch veständlich.
Deshalb überlege ich mir gerade, nächstes Jahr einfach für sie eine Steuererklärung zu machen. Die Komplexität hält sich bei ihr in Grenzen und ich mach meine eigene Steuererklärung schon seit Jahren.
Ich könnte selbst davon lernen und sie würde sich sicher fühlen.
Können da Nachteile entstehen ?
Weil es nicht so klar ist für uns, wollte ich da erst auch nicht tätig werden.
Ich hab ihr letztes Jahr gesagt, es könnte sein, dass du Steuer ab jetzt bezahlen musst, wir aber einfach warten sollten bis das Finanzamt auf uns zukommt.
Evtl. musst du dann auch nachzahlen, das kann aber dann nicht viel sein. Seitdem hab ich den Eindruck die Unsicherheit gefällt ihr nicht.
Irgendwie auch veständlich.
Deshalb überlege ich mir gerade, nächstes Jahr einfach für sie eine Steuererklärung zu machen. Die Komplexität hält sich bei ihr in Grenzen und ich mach meine eigene Steuererklärung schon seit Jahren.
Ich könnte selbst davon lernen und sie würde sich sicher fühlen.
Können da Nachteile entstehen ?
Re: Warten auf Aufforderung vom Finanzamt für Rentenbesteuerung
Können da Nachteile entstehen ? Sicher - schließlich könnten Sie Fehler machen. Erlaubt wäre es aber, da es ja um eine enge Verwandte geht: https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/finanzamt-und-formalitaeten/wer-dir-bei-der-steuererklaerung-helfen-darf-und-wem-du-dabei-helfen-darfst#s-320252