ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 und habe hierzu eine Frage.
Und zwar bekomme ich vom Versorgungsamt eine Beschädigtengrundrente nach § 31 BVG. Wie ist diese in meiner Steuererklärung zu würdigen?
Ich würde diese nach § 3 Nr. 6 EStG zuordnen, worin folgendes steht:
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6. Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte, im Freiwilligen Wehrdienst Beschädigte, Zivildienstbeschädigte und im Bundesfreiwilligendienst Beschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden. 2Gleichgestellte im Sinne des Satzes 1 sind auch Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder auf Unfallfürsorgeleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz oder vergleichbarem Landesrecht haben;
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz