Guten Abend,
Wenn man als Rentner/Rentnerin Einkünfte aus Vermietungen und Kapitalerträgen (Online-Börsengeschäfte) hat, so geht dies ja nicht mehr ohne PC.
Kann man die PC-Kosten daher (zumindest teilweise) als Werbungskosten absetzen?
Gruß
Moni
Weitere Einnahmen als Rentnerin-Werbungskosten
Re: Weitere Einnahmen als Rentnerin-Werbungskosten
Es kommt darauf an wofür der PC genutzt wird und wann er angeschafft wurde. Eine Abschreibung wäre nur für den Teil zulässig, der auf die Verwaltung der Vermietung entfällt, da für die Kapitalerträge mit dem Sparerpauschbetrag weitere Werbungskosten nicht möglich sind (§20 Abs. 9 EStG) und der private Nutzungsanteil auch nicht abschreibbar ist (§12 EStG).
Die Abschreibung für den PC erfolgt auf 3 Jahre ab Anschaffung für den abschreibbaren Anteil.
Die Abschreibung für den PC erfolgt auf 3 Jahre ab Anschaffung für den abschreibbaren Anteil.