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Richtig, Artikel XIII und XVII DBA-Griechenland.Wenn ich es richtig verstanden hab, muss er aufgrund des Doppelbesteuerungsgesetzes keine zusätzlichen Steuern in Deutschland zahlen?
Nein, §32b Abs.1 Satz 2 Nr.3 EStG. Vgl. Anleitung zu Anlage AUS zu Zeile 36 bis 40, erster Absatz, letzter Satz.Dennoch muss er die Einkünfte ja sicherlich angeben.
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