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nicht vermietet habe/vermieten konnte
Ich nehme an, das FA wird auf die verschärfte Rechtsprechung des BFH bei langjährigen Leerstand vom 31.01.2017 (IX R 17/16) verweisen.einige Bilder des in Renovierung befindlichen Appartements zugesandt und auch Mietverträge, die letztendlich dann doch nicht zustande kamen.
Grundsätzlich ja, aber ...Frage: Für 9 Jahre muss ich Zinsen zahlen, kann ich hier gesondert Einspruch erheben?
... einen Antrag auf Erlass der der Zinsen nach 227 AO stellen. Ich wage jedoch die Prognose, dass auf Grund der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Zinsen im Sinne §233a AO der Antrag zu 115% abschlägig beschieden werden wird!Immerhin ist es doch auch ein Fehler vom FA wenn die u.a. wegen Unterbesetzung, jahrelang alles auf "vorläufig" setzen!?
Ist natürlich grundsätzlich möglich und auch sinnvoll. Ggf. auch Aussetzung der Vollziehung beantragen, denn sonst ist die festgesetzte Steuer trotzdem fällig!ich solle Einspruch gegen die neu erteilten Einkommensteuerbescheide erheben und nochmal versuchen so gut als möglich den Nachweis erbringen, dass zu jeder Zeit eine Vermietungsabsicht von meiner Seite aus gegeben war.
Natürlich sitzen im FA auch Menschen, die die dahinter liegende Tragodien erkennen, nur ist deren Mitgefühl steuerlich häufig nicht relevant.Ich glaube jedoch nicht, dass dies dem FA interessiert oder?
Ganz ehrlich? Ich halte diese Begründungen eher für kontraproduktiv! Zwar kann jedes dieser Ereignisse die Vermietung für eine gewisse Zeitspanne "behindern", jedoch dürfte zwischen den einzelnen Vorfällen auch genügend Zeit gewesen sein, sich innerhalb von einem Monat um einen Mieter zu kümmern!gab es 5 Todesfälle in meiner Familie, mein Mann ist schwer erkrankt, seine Krankheit ist nun chronisch, er kann nicht arbeiten und er muss öfters ins Krankenhaus. Auch habe ich öfters den Arbeitgeber (ohne Selbstverschulden) wechseln müssen.
Um Jottes Willen, hat doch alles Hand und Fuß was Du da schreibst! Es schmeckt zwar nicht besonders gut, jedoch versalzen habe ich es ja letztendlich!Bitte die Antwort nicht persönlich nehmen, sondern als rein rechtliche Würdigung sehen!
taxpert
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