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Bewertung von Einkünften durch das Finanzamt

Verfasst: 7. Aug 2019, 23:01
von Rookie
Rentner A wohnt in seinem eigenen ZFH. Die obere Wohnung vermietet er offiziell, wodurch er Einkünfte aus "Vermietung & Verpachtung" generiert. Im EG/Keller "wohnt" noch seine Tochter B, welche an dieser Adresse auch offiziell gemeldet ist. Aber...

1. Genauer betrachtet handelt es sich um keine Wohnung, sondern eher um ein Zimmer mit Bad
2. Da A finanziell keine Sorgen hat, zahlt B auch keine Miete. Demzufolge fließt auch kein Geld
3. Es existiert auch kein Mietvertrag o.ä.
4. Da B viel unterwegs ist, würde sich eine eigene Wohnung nicht lohnen.

Wie ist dieser Sachverhalt in der Steuererklärung zu bewerten bzw. wie sieht das FA die Sache? Es existieren tatsächlich keine Einkünfte in Bezug auf Tochter B.

Vielen Dank sagt Klaus

Re: Bewertung von Einkünften durch das Finanzamt

Verfasst: 8. Aug 2019, 10:01
von schlauelia
mE gar nicht - Ihre Tochter lebt bei Ihnen - für Sie steuerlich unkritisch!

Lia

Re: Bewertung von Einkünften durch das Finanzamt

Verfasst: 8. Aug 2019, 12:27
von Rookie
Vielen Dank Lia! Ich hatte nämlich etwas von dieser "66%-Klausel" gelesen. Also wenn man an Angehörige vermietet und die Miete zu gering ansetzt. Nun dachte ich, dass das FA eine Art kalkulatorische Miete als Einnahme ansetzen kann.

--> Erweiterung des fiktiven Falls:
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Wie schon gesagt, ist Rentner A finanziell gut aufgestellt. Neben dem bereits bekannten ZFH besitzt er in einem anderen Landkreis eine weitere Immobilie (EFH). Dieses wird durch eine langfristige Freundin C (keine Verwandschaft bzw. Angehörige) bewohnt, welche ebenfalls noch nie eine Miete bezahlt hat. Sie kümmert sich, laut mündlicher Absprache, um den Erhalt und die Sauberkeit des Anwesens.
Frau C hat sich in guten wie in schlechten Zeiten um A gekümmert, weshalb er ihr die Immo zu Wohnzwecken überlässt.

Auch hier die Frage, wie das FA diesen Sachverhalt hinsichtlich der Steuererklärung bewertet?

Re: Bewertung von Einkünften durch das Finanzamt

Verfasst: 8. Aug 2019, 14:45
von schlauelia
66% gilt nur bei Vermietung an Angehörige - und alles andere sollten Sie mit einem Stb besprechen!