Beitragvon Rookie » 8. Aug 2019, 12:27
Vielen Dank Lia! Ich hatte nämlich etwas von dieser "66%-Klausel" gelesen. Also wenn man an Angehörige vermietet und die Miete zu gering ansetzt. Nun dachte ich, dass das FA eine Art kalkulatorische Miete als Einnahme ansetzen kann.
--> Erweiterung des fiktiven Falls:
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Wie schon gesagt, ist Rentner A finanziell gut aufgestellt. Neben dem bereits bekannten ZFH besitzt er in einem anderen Landkreis eine weitere Immobilie (EFH). Dieses wird durch eine langfristige Freundin C (keine Verwandschaft bzw. Angehörige) bewohnt, welche ebenfalls noch nie eine Miete bezahlt hat. Sie kümmert sich, laut mündlicher Absprache, um den Erhalt und die Sauberkeit des Anwesens.
Frau C hat sich in guten wie in schlechten Zeiten um A gekümmert, weshalb er ihr die Immo zu Wohnzwecken überlässt.
Auch hier die Frage, wie das FA diesen Sachverhalt hinsichtlich der Steuererklärung bewertet?