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- In diesem Fall kann ich die Wirtschaftsgut als per Beleg interpretieren oder die Wirtschaftsgut ist die ganze EBK?Nutzen Sie die Zeile 35, wenn Sie die Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter absetzen möchten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Einbauküchen oder Möbel, die mitvermietet werden. Wenn diese Kosten (inkl. Umsatzsteuer) bei mehr als 488 Euro je Wirtschaftsgut lagen, ist der Kostenabzug nur über die AfA möglich, verteilt über die Nutzungsdauer.
- Meine Baumaßnahme war nur die Küche (und ein bisschen Schönheitsreparaturen in die Bad.). Ich habe alles selbst gemacht und die Endbetrag mit andere Reparaturkosten ist 3642 EUR (ink. Küche+MwSt). Kann ich dann die Vereinfachungsregel benutzen und alle 3642 EUR in die Zeile 39 schreiben? (Ich habe keine endgültig Hausgeldabrechnung für 2018 von meine Verwalter bekommen, das kann die 4000 EUR Vereinfachungsregel umschreiben.)"Vereinfachungsregel"
Betragen Ihre Aufwendungen für die einzelne Baumaßnahme an dem bereits fertiggestellten Gebäude nicht mehr als 4.000 € (Rechnungsbetrag zzgl. Umsatzsteuer) je Gebäude, können Sie Ihren Aufwand auf Antrag stets als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand behandeln - d. h. auch wenn es sich dem Grunde nach um Herstellungskosten handelt.
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